Hi,
hier war ja vor kurzem das Thema von wegen "mehrere Fachwirte" machen, weil man sich die WBQ machen kann.
Wie schaut es aber eigentlich mit einer Meisterprüfung aus? In den Prüfungsordnungen steht ja
"§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilneh-merin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner
Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stel-le zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich an-erkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich ab-gelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbil-dungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt."
Also sagen wir jetzt mal man macht z.B. den Wirtschaftsfachwirt und danach den Industrie oder Logistikmeister...