Hallo zusammen,
ich stehe hier im Moment ein wenig wie der sprichwörtliche Ochse vorm Berg.
Es geht, wie im Titel beschrieben, um den Leitzins der EZB. Dieser wird ja definiert durch den Satz für Wertpapierpensionsgeschäfte.
Folgende Überlegung:
Kauft die EZB am offenen Markt von, sagen wir, der Commerzbank, Wertpapiere über 1 Million Euro als Pensionsgeschäft für einen Zeitraum von 1 Jahr zu einem Zinssatz von 1 %, Dann verpflichtet sich die Commerzbank ja, nach Ablauf dieses Jahres den Betrag von 1 Million Euro zzgl. 10.000 Euro Zinsen im Austausch gegen die Wertpapiere wieder an die EZB zu zahlen.
Soweit klar.
Was mich aber stutzig macht ist der Grundsatz des Offenmarktgeschäfts.
Das damit gemeint ist, dass die EZB nur von anderen Marktteilnehmern Wertpapiere kaufen darf bzw. an diese verkaufen darf, ist klar. Bedeutet doch aber, dass alle Papiere die auf dem "offenen Markt" gehandelt werden auch den Gesetzen des Marktes im Hinblick auf Angebot und Preis unterliegen.
In o.g. Beispiel kann es also durchaus sein, das 1.000 Wertpapiere zum Kurs von 1.000 Euro gekauft werden, der Kurs nach einem Jahr aber 2.000 Euro beträgt.
Somit müsste die Commerzbank nach Ablauf des Pensionsgeschäftes ja 2,02 Millionen Euro an die EZB zurückzahlen.
Versteh ich hier irgendeinen Zusammenhang nicht? Oder ist der tatsächliche Kurs des Papiers, im Hinblick auf den Leitzins, unerheblich?
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen