OK ich werde so oder so die neue Prüfungen machen. Ob ich dann eventuell 70-80 Punkte bekomme und nur die Ursprüngliche mit 55 Punkten zählen könnte, ist mir relativ gleich
Wenn du deine schriftliche Prüfung versemmelt hast, und zur mündlichen Ergänzung eingeladen wurdest, kann durch einen erfolgreichen Widerspruch das folgende passieren :
Du könntest dich -theoretisch- verschlechtern. Da es sich bei der Ergänzungsprüfung um eine formale Prüfung handelt, bedeutet das, dass auch hier insgesamt hundert Punkte zu vergeben wären.
warum wurde hier schon lang und breit diskutiert.
Solltest du dich aber zur schriftlichen Wiederholungsprüfung angemeldet haben (...du schreibst den nicht bestandenen Teil also erneut), ist es durchaus fraglich, was dann passiert. Ist dein Widerspruch erfolgreich, so hättest du die Ursprungsprüfung bestanden und so könnte die erneute schriftliche Prüfung als schriftliche Wiederholung einer bestandenen Prüfung angesehen werden, was zu dem Ergebnis führen würde, dass die letzte schriftliche Prüfung gilt; und ganz egal ob diese besser oder schlechter ausfällt. Das ganze steht unter §8 (2) der Prüfungsverordnung.
OK ich werde so oder so die neue Prüfungen machen. Ob ich dann eventuell 70-80 Punkte bekomme und nur die Ursprüngliche mit 55 Punkten zählen könnte, ist mir relativ gleich
Problematisch wird das eigentlich erst dann, wenn du widersprichst aber trotzdem nachschreibst; mal ganz doof angenommen, der Prüfer hat bei deiner Erstprüfung 2 Seiten Lösungen "übersehen" und du wirst von 46 auf 71 Punkte heraufbewertet; jetzt hast du aber nachgeschrieben und bei der nachgeschriebenen Prüfung hattest du ein Blackout und gerade mal 38 Punkte.
Dies ist deswegen problematisch, weil du zum Zeitpunkt des Nachschreibens davon ausgegangen bist, bei der Erstprüfung durchgefallen zu sein; du wolltest also nicht bewusst eine bestandene Prüfung wiederholen, sondern eine Prüfung, in der du durchgefallen bist, was sich im Nachhinein als falsch heraus gestellt hat.
Das wird jetzt langsam wirklich etwas für einen Juristen; rein vom Gerechtigkeitsempfinden würde ich sagen, wenn das so läuft wie oben, müsste die IHK das jeweils bessere Ergebnis gelten lassen, da du ja nicht bewusst eine bestandene Prüfungsleistung wiederholen wolltest.
LG
Garfield