neues Meister-BAföG - AFBG

  • Hallöle,


    ich habe mal ne Frage zum neuen AFBG.


    Habe meine Maßnahme 2014 begonnen und noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der Änderung des AFBG müsste doch nun eine Änderung der Bescheide erfolgen.


    Gemäß § 30 (2) gilt bei bis 31.07.2016 begonnenen, noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen die alte Fassung des AFBG, mit Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a. Demnach müsste der Zuschuss von 30,5 % auf 40 % erhöht und der Kinderbetreuungszuschuss auf 130 € monatlich angehoben werden.
    http://www.foerderdatenbank.de…;document&doc=5022&typ=RL


    Habt ihr da schon eine Änderung beantragt oder geschieht das automatisch?


    LG von Dani


    PS. Ich habe das jetzt auch mal hier gepostet, es betrifft ja alle Maßnahmen...



  • So wie ich die Behörden kennen solltest du dich da lieber einmal kümmern:D


    Ich kann dir nichts genaueres sagen weil ich selbst noch nich so weit bin, aber habe hier etwas gefunden: http://www.foerderdatenbank.de…t=views;document&doc=5022


    So wie es aussieht musst du das beantragen, also unabhängig davon ob du bisher anderwertig feördert worden bist. Bin mir aber auch nicht ganz sicher.
    Gäbe es nicht auch die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen? Habe das hier wegen Ausbildung und Finanzierung gelesen: https://clever.naspa.de/ausbildung-finanzierung/ Also ist der Meister doch in diesem Sinne eine Staatlich anerkannte Berufsausbildungen und müsste dadurch gefördert werden, oder? Denn die Anforderungen sind ja das es eine Ausbildung ist und man über 18 ist.