Solche Behauptungen würde ich so sicherlich nicht kommunizieren.
Wenn man Zweifel an der Richtigkeit der Bewertung hat, kann man Einsicht nehmen und den Ausschuss um Stellungnahme bitten. Ggf. bei berechtigten Einwänden Widerspruch einlegen.
Sollte es danach dann geklärt sein und man sich dennoch nicht nochmal vom selben Ausschuss prüfen lassen, kann man einen Befangenheitsantrag stellen, woraufhin die Kammer dir ein paar neue Prüfer vorsetzen muss.
In Ausnahmefällen wird sicher auch das Schreiben vor einer anderen Kammer in Betracht kommen, aber die Argumentation sollte dann nicht sein, dass bei der jeweiligen Kammer etwas nicht stimmt. Zudem kann das hier auch alles nur heiße Luft sein, wenn sich wirklich Fehler zeigen, die der Threaderstellerin jetzt noch nicht bekannt sind und die zu einer schlechten Bewertung geführt haben.
Wie gesagt klafft mittlerweile eine große Lücke zwischen Selbstwahrnehmung und Realität bei vielen Prüflingen (soll keine Unterstellung sein!).
Also warten wir es erstmal ab. Rechtlich ist es so wie geschildert.
Grüße