Hallo zusammen,
Ich würde sehr gerne die Prüfung zum Immobilienfachwirt ablegen, weil mich das Thema privat sehr interessiert und ich beruflich in die Richtung gehen möchte.
Ich bin gelernte Bankkauffrau und arbeite seit 4 Jahren in der Bank. Laut IHK reicht diese Berufspraxis zur Zulassung zur Prüfung nicht aus.
Jedoch gibt es einen Paragraphen der mir möglicherweise von Nutzen sein könnte:
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
Vom 25. Januar 2008
§2 Zulassungsvoraussetzungen:
"(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Hat jemand von Euch damit schon Erfahrung und kann mir evtl. Tipps bei der Argumentation liefern?
Gibt es eine Stelle an die man sich wenden könnte oder ist die IHK alleine Entscheidungsträger?
Vielen Dank für Eure Gedanken und Tipps.
Gruß,
Margarete