Hi
Ich bin noch uneins was die Fragestellung der IHK bei der Prüfung angeht.
Um evtl. Fragen im voraus zu beantworten: Ich habe mit dem Sontagslehrgang zum Handelsfachwirt im September angefangen (Prüfung Herbst dieses Jahr) und hab gestern begonnen, das erste mal die alten Prüfungn durchzuarbeiten.
Angefangen hab ich mit MA-Führung+Quali. der Erstprüfung 2006 und Frühjahr 2008.
Zum wesentlichen:
In den Aufgabenstellungen fallen immerwieder die Wörter "Beschreiben Sie", "Erläutern Sie". Hier wird nach meinem Verständnis eine Ausführliche Erklärung verlangt und eben keine Stichwortaufzählung.
Also habe ich bei den Aufgaben teilweise 6 oder 7-Zeiler geschrieben und muss dann bei den Lösungsvorschlägen feststellen, dass dort teilweise (nicht immer) nur Stichwörter genannt werden. Da die 90 Min. Arbeitszeit für mich nicht gereicht hatten, frage ich mich, ob ich zu viel geschrieben habe oder wirklich nur eine Aufzählung reicht.
Die Lösungsvorschläge geben mir da keine klare Aussage. Hat die IHK eine eigene Definition von "erläutern" und "beschreiben"?
Wenn es nach mir geht müssen mindestens +30 Min. auf die Prüfungszeit
:wink: [/b]