WBQ und HBQ: Zusammen oder getrennt?

  • Hi Leute,
    ich wollte mal hören, wie die allgemeine Einstellung zu dem Thema ist. Machen die meisten die Prüfungen zeitlich versetzt (also Frühjahr und Herbst) oder zusammen?
    Ich wollte aus zeitlichen Überlegungen heraus die Prüfungen getrennt schreiben. Nun realisiere ich aber, dass es einerseits Überlappungen des Stoffs in einigen Fächern gibt und andererseits sollte der Stoff WBQ auch noch prüfungssicher für die HBQ und das Fachgespräch sein. Oder irre ich mich da?


    OK, ein ganz großer Vorteil der zeitlichen Teilung ist natürlich: Man verschenkt keine Zeit, wenn man die WBQ Teil versemmelt.


    Was wären Eurer Meinung nach Vorteile, was die Nachteile.

  • Ob es sinnvoll ist, beides zusammen zu machen, sollte m. E. individuell davon abhängen, inwiefern man im Stoff zuhause ist und ob man sich dem leicht höheren Prüfungs(vorbereitungs)streß gewachsen fühlt.
    Ich habe die Prüfungen direkt nacheinander abgelegt, und rückblickend was es für mich die richtige Entscheidung; verallgemeinern würde ich das aber nicht.


    Zeit "verschenkt" man eigentlich nur dann, wenn man die Prüfungen aufteilt, obwohl man beides zusammen hätte ablegen und bestehen können.

  • Hallo Martin,


    ich habe auch die zwei Teile nacheinander gemacht und ich bin froh darüber, denn nun ein halbes Jahr später habe ich schon sehr viel Stoff vergessen. Und es hilft dir auf jeden Fall beim zweiten Teil das Wissen vom ersten Teil parat zu haben und geschweige denn für das Abschlussgespräch!


    Was mir am Ende eher kummer bereitet hatte war, dass ich das Fach Recht und Steuern am Anfang als zu einfach eingeschätzt habe und im Endeffekt alles bestanden hatte außer in dem Fach in dem ich dachte das es am besten lief.


    Viele Grüße
    Eileen

  • Ich habe für mich einen gangbaren und sinnvollen Weg gefunden:
    Ich werde im Bereich WBQ (wahrscheinlich) nur die ersten drei Fächer, also ohne Unternehmensführung, schreiben.
    Gründe:
    1. Ich habe die Freiheit zu entscheiden, ob ich ein halbes Jahr später die Note(n) verbessern möchte (mit allen Konsequenzen wie zusätzl. Zeitaufwand etc.)
    2. Ich finde 330 Minuten Prüfung, wo man jede Minute nutzen sollte, extrem. Wie soll ich da optimal meine Leistung abrufen können?
    3. Wie mir einige hier mitteilten, sind bei UF die Grenzen zu anderen Teilgebieten der HBQ fließend. Insofern macht es Sinn, diese auch in einem Abwasch zu bearbeiten.
    OK, der Nachteil sind erhöhte Prüfungskosten, irgendwas um 200 €, aber damit kann ich leben.

  • Wenn Du Unternehmensführung nicht mitschreibst, schreibst Du ein halbes Jahr später auch nur Unternehmensführung nach. Soweit ich weiß, gibt es nicht die Möglichkeit Prüfungen zu wiederholen wenn man bestanden hat nur um die Note zu verbessern. Wiederholungen sind dann nur in Ausnahmefällen möglich und dann zählt die zweite Prüfung, auch wenn die Note dann schlechter ist als in der ersten. Das war hier im Forum auch schon mehrfach Thema. Und das Fachgespräch kannst Du auch erst machen, wenn Du alle Fächer WQ und die schriftliche HQ bestanden hast. Daher müsstest Du Dir den Stoff dann auch ein halbes Jahr merken oder neu lernen. Wenn Du UF gleich mitschreibst und durchfällst, dann schreibst Du nach einem halben Jahr dieses Fach neu und es kostet Dich EUR 200. Wenn Du UF aber bestehst sparst Du ein halbes Jahr und EUR 200. Von daher kann ich Deine Logik da nicht nachvollziehen, weil wenn Du UF gleich mitschreibst verlierst Du nichts. Das musst Du aber natürlich selber wissen wie Du das machen willst.


    Ich persönlich habe im März WQ geschrieben und alles bestanden. Im Herbst schreibe ich HQ. Aufgrund des Umfangs des Stoffes ist das für mich genau die richtig Entscheidung gewesen. Entsprechend ist aber auch der Kurs den ich besuche aufgebaut, was ich aber auch extra so gewählt habe. Neben der Arbeit wären mir WQ und HQ zusammen zuviel gewesen.

  • Hallo Sabo,
    ich habe mir angewöhnt die entsprechende Rechtsgrundlage zu prüfen und weniger was diesbezüglich "andere" sagen.
    "Verordnung über die Prüfung..." Ich interprätiere §8 so:
    1. Eine Wiederholung ist nur möglich, wenn ich in mindestens einem Fach (von vier Fächern) nicht ausreichend benotet worden bin.
    2. Im Absatz 2 wird aufgeführt "Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholtwerden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung." Ich kann also auf Antrag eine, zwei oder drei Prüfungsleistungen freiweilig einmal wiederholen.
    Mir gefällt es vom Grundsatz her immer gut, wenn ich viele Möglichkeiten habe. Es ist anschließend meine Entscheidung, diese zu nutzen oder nicht zu nutzen. Diese Möglichkeit habe ich nicht, wenn ich alle vier Klausuren direkt bestehen würde.
    Das ganze kostet laut meiner IHK 110 € (50% bei Wiederholung).
    Ein möglicher Nachteil wäre lediglich, wenn die wiederholte Klausur schlechter als die erste wäre. Das bedeutet für mich, dass ich nur die Klausur wiederholen würde, mit der ich so gar nicht zufrieden wäre. Ein weiterer (hoffentlich nur theoretischer) Nachteil würde entstehen, wenn ich UF in einem halben Jahr später versemmeln sollte. Dann würde ich den Abschluss erst ein halbes Jahr später realisieren könen.


    Wie ich schon aufgeführt habe, finde ich auch 330 Minuten heftig. Um es klar zu sagen: Für das Fach UF bin ich, wenn ich die Klausur allein schreiben sollte, leistungsfähiger, da ich nur diese (und vielleicht eine Wiederholbare) schreiben würde.


    Soweit meine Überlegungen. Ich sage nicht, dass diese sinnvoll sind, aber mir erscheint es, ganz nüchtern betrachtet, als sinnvoll.

  • nur die ersten drei Fächer

    Das machen gelegentlich welche so. Es kommt eigentlich drauf an, wie du vorbereitet bist. Wenn du alles vollständig drauf hast, ist die Prüfungsabfolge eigentlich egal, da es für dich immer ein Spaziergang wird. Aber wenn es eng wird und der Termin der WBQ "zu nah" rückt und man noch lernen muss, ist es nicht verkehrt Prioritäten zu setzen.
    In dem Fall ist es richtig die UNf wegzulassen und ein halber später abzulegen. Aber dennoch kommt der Termin der HSQ auch näher und bis dahin muss dann UNf + FuZ + BeMa halbwegs sitzen. Jedoch gibt es in der HSQ zu diesen Themen mind. eine oder mehr "Alles-ist-richtig-Fragen." D. h. man muss etwas in eine Abfolge bringen oder Grundsätze benennen zu einem Praxisfall o. ä. Die vollen Punkte gibt es, wenn die Abfolge eingehalten wurde, egal was man sich fachlich dazu ausgedacht hat.


    Mit dem "Noten verbessern" der dann anderen bereits abgelegten 3 Fachgebiete (VWL/BWL, ReWe, Re+St) solltest du vorsichtig sein. Mit Antritt, verzichtest du auf das bereits abgelegte Ergebniss und es zählt nur das dann erreichte Ergebnis, auch wenn es schlechter ist. Das kommt vor. Es gibt Fragen, mit denen keiner diesmal wieder keiner rechnet. So war z. B. beui den letzten beiden Prüfungsgängen der WFWe in Re+St, in Folge Immobilienrecht dran! Fragen, die besser zu den Immo-FWen gehört hätten, aber die WFWe sicht reichlich schwer taten zu wissen, was beim Landpachtrecht zu beachten ist und warum ein Scheingrundstücksgeschäft doch noch gültig werden kann. Das kommt noch nicht mal in den IHK-Scripten vor!


    Na ja, alles Gute dann.

  • wenn ich UF in einem halben Jahr später versemmeln sollte

    Das ist schwer hinzukriegen. ;)
    UNf lässt sich mit ner Menge Halbwissen bestehen, auch mit mehr als 50 Punkten. Voraussetzung ist allerdings man kommt aus der Praxis.
    Übrigens auch die HSQ in UNf + FuZ + BeMa, dann aber nicht mit wesentlich mehr als 50 Punkten.


    330 Minuten heftig

    Die Teilnehmer kommen gewöhnlich damit zu recht. Es sind halbstündige Pausen dazwischen. Jedoch sollte dein Handgelenk schreibtrainiert sein. Selten erleidet jemand einen Handkrampf.
    Tipp: Besonders schreibleichten Stift kaufen!

  • Es freiweillige Wiederholung macht nur in Aunsahmefällen Sinn - da bin ich ganz bei dir. Dennoch möchte ich mir diese Option gern offen lassen, wenn es für mich nicht mit wirklichen Nachteilen verbunden ist. Zudem finde ich (im Gegensatz z dir) 330 Minuten volle Konzentration schon eine Herausforderung. Ich gehe davon aus, dass dies von über 90% der Teilnehmer nicht geschafft wird. Ob ihnen das bewußt ist, lass ich mal dahin gestellt. Aber, das Ergebnis wird vom Grundsatz her schwächer. Wie auch immer, warum dann nicht gleich zwei Fliegen mit einer Klappe....
    Übrigens, die Frage mit dem Scheingeschäft beim Grundstückskauf war schon eine Hammerfrage. Es zeigt mir nur eines ganz deutliche: Gute Vorbereitung schützt nicht vor unliebsamen Überraschungen. Aber so ist das nun mal bei Prüfungen dieser Art.


    Weiß übrigens jemand, ob irgendwo im Netz eine (mehr oder minder) richtige Prüfung Frühjahr 2016 gibt? Oder muss ich mir dir aus dem Forum zusammen sammeln?

  • MartinWFW:
    Ob in den 330 Min. abfolgend die Leistung der Prüflinge abfällt ist eine interessante Frage. Da die Reihenfolge VWL/BWL - ReWe - Re+SDt - UNf ist, müssten abfolgend in den Fachgebieten die Punkte sinken, zumindest signifikant im Durchschnitt. Leider gibt es dazu keine Zahlen. Jedoch sind die Punkte eher ganz unterschiedlich verteilt, so dass es wahrscheinlicher ist, dass es am Fachwissen liegt. Leute die in ReWe durchfallen, bestehen die folgenden Themen durchaus.


    Du kannst dir zwischendurch Energie zuführen. Entsprechende Drinks und Pastillen aus dem Handel sind nicht verboten.


    Trete aber UNf durchaus an und siehe erstmal ins Heft. Gehen kannst du dann zwar nicht mehr, nur noch absitzen. Sollten dir die Fragen liegen, nimm sie mit und warte wie viele Punkte rauskommen.


    Was die Immo.fragen der letzten beiden Recht-Prüfungen angeht, stellt sich echt die Frage, ob das nicht Immo.FW-Fragen sind, welche bei den WFW unplatziert sind. Vielleicht wollte DIHK das Punkteniveau senken. Denn wie gesagt, Immo.recht kommt nicht mal im IHK-Script-Recht vor. Zum Pachtvertrag nur ein kleiner Absatz. In dieser Spezialität, hätte ich es auch nicht in einem WFW-Buch gelesen. Was sonst immer wieder mal aufstößt, sind die "vor" (IHK) oder "bei" (BGB) Vertragsschluß aufzuzeigenden AGB, um Gültigkeit zu erlangen.


    Das Heft Frühjahr 2016 ist noch nicht erschienen. https://www.wbv.de/ihk-weiterb…-loesungsvorschlaege.html
    Sie erschein ca. nach Zeitpunkt der vorangegangenen Prüfung. Also dann im Herbst 2016.