Anwesenheit von IHK nicht erfasst (Bafög)

  • Guten Tag zusammen,


    ich bin im Endspurt von meinem Fortbildungskurs "Geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK" bei der IHK selbst. Im Januar hatte ich einen Antrag zum Bafög gestellt, zu meinem Antrag wurde das Formblatt Z seitens der IHK bereits ausgefüllt.
    Undankbarer Weise habe ich erst Mitte Dezember einen Bescheid von dem Bafög-Amt erhalten, worin stand, dass diese noch das Formblatt B & F benötigen. Mit dieser Info bin ich an die IHK ran getreten und habe Sie gebeten, dass sie mir diese bitte ausfüllen sollen.


    Folgende Antwort habe ich erhalten (Sinngemäß):


    "Wir können Ihnen diese Formulare nicht ausstellen, (1) da der Weiterbildungsabteilung nicht bekannt war, dass ich eine Förderung in Anspruch nehmen möchte und so auch die Anwesenheit von mir nicht festgehalten worden ist. (2) Des Weiteren gab es im Juli 2023 einen Software-Wechsel und alle alten Daten wurden gelöscht, der IT ist es nicht mehr möglich darauf zurückzugreifen. Es ist nicht üblich, dass die Anwesenheit mit aufgezeichnet wird)"

    Zu 1.) Das Formblatt Z habe ich doch von der IHK erhalten? Laut IHK von der Prüfungsstelle und nicht von der Weiterbildungsstelle, aber es kann doch nicht mein Problem sein, dass diese sich untereinander austauschen. Fakt ist, dass es der IHK bekannt war.


    Zu 2.) Muss die IHK nicht dafür Sorgen, dass diese Anwesenheitsstunden pro Teilnehmer mitgeschrieben werden? Auch genau für solche Fälle? Wird nicht von dem alten System ein Backup gemacht um auch rechtliche Sachen abzuklären und zu belegen?

    Ich bin mir gerade recht unsicher wie ich mich verhalten soll, zur Zeit spiele ich mit dem Gedanken mich mit dem Rechtsweg vertraut zu machen. Es ist ja schon viel Geld was verloren geht.

    Habt ihr vllt. auch so Erfahrungen gemacht?

    Vielen Dank für eure Antworten.


    Beste Grüße
    Piepsen

  • Hallo Piepsen,


    ich darf keine Rechtsberatung im Einzelfall machen. Aber ...

    Das Verhalten der IHK ist ungewöhnlich. Dozenten sind vertraglich normalerweise verpflichtet, Anwesenheiten zu erfassen. Manche Träger zahlen das Honorar nicht aus, wenn Listen fehlen. Da wird auch nicht differenziert, ob die Anwesenheit erfasst werden MUSS.

    Zudem ist es die Regel, dass ein Träger von einer Förderung ausgeht.


    Hinweis 2 ist ein Schuss ins Knie. Das ist mega ungeschickt, zuzugeben, dass man Daten löscht, nur weil man eine andere Software benutzt. Erst wird gesagt, sie seien nicht erfasst worden. Wie kann man die Daten dann löschen?

    Ich würde mal bei der zuständigen Bafög-Stelle mal nachfragen. Vielleicht drücken die ein Auge zu.

    Ansonsten zum Fachanwalt.

    Viele Grüße!

    Tim