Beiträge von TK

    Hallo Stie,

    ich benutze die App seit vielen Jahren. Der DIHK BildungsGmbH kann man einen gewissen Eifer nicht absprechen. Sie bemühen sich sehr. Ich weiß nicht, ob das noch so ist, aber früher wurde auf jede einzelne negative Bewertung eingegangen.

    Andererseits kann ich mich nicht auf die App verlassen. Ich (Dozent) hatte an einem Tag Prüfungsvorbereitung, 500 km von meinem Wohnort entfernt. Ich verließ mich auf die App. Leider verließ die App mich. =O

    Die App startete nicht. Also nahm ich Kontakt zum Support auf. Dieser wies mich darauf hin, sie könnten mir nur helfen, wenn ich meine Anfrage aus der App heraus starten würde. Das ging halt nicht. Das teilte ich per Mail mit. Mir wurde Hilfe versprochen, auf die ich seit 5 Jahren warte.

    Für mich ist die Unzuverlässigkeit das größte Problem, gefolgt von der unterirdischen Softwareergonomie. Hauptsache, die Texte sind durchgegendert. Da springt die DIHK verlässlich über jedes Stöckchen. :rolleyes:

    Da ich die Papierversion eh als Back-up benötige, bin ich inzwischen von der App abgerückt. Meinen TN empfehle ich letztlich beides, da es kaum zusätzliche Kosten verursacht. Wer gerne auch über das Handy lernt, sollte sich die App holen.

    LG
    -Tim

    Hi Mico,

    Du hast vor einiger Zeit ein Projekt durchgeführt. Das hast Du zu Papier gebracht und der Geschäftsleitung übermittelt. Nun stellst Du der GL die Ergebnisse vor und beantwortest offene Fragen.

    Das sehe ich als Prüfer als realistische Anordnung.

    Was die GL sicher nicht möchte ist, falsche Zahlen präsentiert zu bekommen. Also gehst Du damit offensiv um. Hat die GL den Fehler vorher bemerkt, würde Sie Dich eh fragen. Hat sie ihn nicht bemerkt, wird sie sich freuen, dass Du sie vor einer Fehlentscheidung bewahrt hast.

    Du arbeitest die beste Alternative heraus, auch wenn dies die Anpassung des Budgets nach oben erfordert. (Ich hoffe mal, dass sich das in einem angemessenen Rahmen bewegt.)

    Wie ich bereits schrieb: Offensiver Umgang mit Fehlern wird immer honoriert. Du solltest eines nicht vergessen: Du bekamst 80 P. Es geht darum, dass Du eine Zwei bekommst, wenn du an dem Tag überzeugst. Mit 80 P liegst Du bereits WEIT über dem Durchschnitt.

    Es geht bei Dir weniger um das Bestehen, sondern um die Frage, wie Du bestehst. Geh die Sache selbstbewusst an, dann bekommst Du Deinen Zweier.

    Viel Erfolg. Und melde bitte zurück, wie es lief.
    -Tim

    Hallo Pierre25,

    "1. Wie habt ihr die Gliederung abgeleitet und die einzubringenden Themen priorisiert?"

    im Zweifel an der PA orientieren.

    "2. Ist das Ziel der Präsentation auch völlig Unbeteiligten alles näher zu bringen, oder kann man hier eine gewisse Expertise der Prüfer erwarten?"

    Du solltest so präsentieren, dass ein Zuhörer, der die PA nicht gelesen hat, versteht, worum es geht. Andererseits kannst Du davon ausgehen, dass ein Prüfer geläufige Fachbegriffe kennt.

    "3. Wie sieht es mit der Mediennutzung aus? Hat man ebenfalls eine Vorbereitungszeit um z.B. ein Flipchart auszuarbeiten, oder soll man dies bereits vorgefertigt mitbringen?"

    Nein, keine Vorbereitungszeit wie im situationsbezogenen Fachgespräch. Alles mitbringen.

    LG
    -Tim

    Hi Mico,

    grundsätzlich kommt es immer gut an, wenn Du in der Präsentation Fehler korrrigierst, denn damit zeigst Du dem Ausschuss, dass Du Dich auf das projektarbeitsbezogene Fachgespräch gut vorbereitet hast. Geh daher offensiv mit Deinen Versäumnissen um.

    Viel Erfolg!
    -Tim

    Zunächst möchte ich Alpha Whiskeys Ausführungen unterstreichen.

    Ob Du statisch oder dynamisch sinnvollere Ergebnisse erzielst, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Dyn. IR hat die ganz große Schwäche, dass sie mit den einfachsten Größen, Einzahlungen und Auszahlungen rechnet. Gerade in den Fällen, in denen Du hohe kalk. Kosten hast, sind die Ergebnisse von zweifelhafter Qualtität. Schwanken die Werte im Lauf der Jahre stark, dann wirkt sich der Durchschnittsansatz der stat. IR negativ aus.

    Auf jeden Fall vorher entscheiden und nicht doppelt rechnen.

    Viel Erfolg!
    -Tim

    Hallo Wilhelm,

    bei d) greift § 285 BGB "Herausgabe des Ersatzes ein".

    (1) Erlangt der Schuldner infolge des Umstands, auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen.

    Der Gläubiger kann also die 9.000 € verlangen. Da V durch diesen Ersatz aber seine Verpflichtung aus den Kaufvertrag erfüllt hat, kann er von K die 7.000 € verlangen.

    a) bis c) sind korrekt. Also hast Du alles korrekt gelöst. :)

    LG
    -Tim