Beiträge von TK

    Hallo,


    für eine Vorbereitung ins Blaue, würde ich kein Geld zahlen. Es ist für Dozenten immer schwierig, wenn die Verordnung geändert wird, gerade, wenn dies auf so unschöne Weise geschieht. Ich unterrichte ja auch.


    Inzwischen haben sich die Nebel aber etwas gelichtet, und jeder Dozent sollte 20 % seines Stoffs auf Englisch im Unterricht vermitteln.


    Zur Prüfung: Ich als Prüfer beziehe das berufliche Umfeld des Prüflings in die Prüfung ein, aber auch wer in einem Kleinbetrieb arbeitet, muss mir erklären können, was Vor-/Nachteile einer steuerlichen Organschaft sind, oder unter welchen Rahmenbedingungen eine statische Investitionsrechnung sinnvoller istn als eine dynamische


    Betriebswirte müssen Herausforderungen bestehen im beruflichen Alltag, nicht nur wolkige Phrasen dreschen.

    LG

    -Tim

    Hallo,


    Du darfst keine Gesetzestexte benutzen, daher bleiben die Fragen eher an der Oberfläche. Sachmangelhaftung z. B. zähle ich zur Allgemeinbildung. Auch den Klassiker, Steuer, Gebühr, Beitrag. Man sollte zumindest sagen können, in welcher Rechtsquelle z. B. die Definition des Begriffs Steuer steht, oder die Rechte des Betriebsrats.


    Ob eher Begriffe oder eher Problemlösungen abgefragt werden, hängt vom Prüfer ab.

    LG

    -Tim

    Hallo,


    ein ´paar Worte von Prüferseite ...


    Einige Anbieter haben den Schuss noch nicht gehört. Das Rad wurde nicht neu erfunden, aber weiterentwickelt. Scheibenräder im Unterricht in den Mittelpunkt zu stellen, ist nicht hilfreich. :rolleyes:


    Vor einigen Monaten konnten im Gespräch sechs Prüflinge in Folge nichts mit dem Begriff "equity" anfangen, obwohl sie bei der IHK den Vorbereitungskurs gemacht hatten. Da liegt einiges im Argen.


    Planbar ist das Gespräch für den Prüfling nur in Grenzen. Ein Ausschuss nach dem Leitbild der IHK ist dem Prüfling gegenüber wohlwollend eingestellt. Zudem reagiert er flexibel, je nach Hintergrund des Prüflings. Dazu dienen ja die ersten Minuten: Dem Prüfling eine eventuell vorhandene Angst zu nehmen, sein betriebliches Umfeld kennenlernen ...


    Es macht ja einen Unterschied, ob jemand im kleinen Metallbaubetrieb oder bei EY arbeitet.

    Das A und O ist, Kompetenz zu zeigen, wenn es darum geht, mit Herausforderungen umzugehen. Als Prüfling sollte man Vorschläge machen können. Und sie verteidigen. Sagt Prüfling "A", ich als Prüfer präferiere aber "B" und mache das deutlich, finde ich es großartig, wenn mir der Prüfling darlegt, warum "A" doch im konkreten Fall besser sein könnte. Es ist ein Prüfungsgespräch, keine Wissensabfrage.


    Ich hatte schon recht engagierte Diskussionen mit Prülingen, die dann aber mit 100 P abschlossen.

    Immer daran denken: Ihr werdet Master und als solche eingestellt und bezahlt. In der betrieblichen Praxis pfeift Euch auch der Wind um die Nase.

    Viel Erfolg!
    -Tim

    Hallo Wilhelm,

    vorab: Ausgaben können auch vorliegen, wenn Sie nicht dem Betriebszweck dienen. Spendet eine GmbH Geld einer gemeinnützigen Organisation, dann liegt eine Ausgabe vor. Das Netto-Geldvermögen der GmbH sinkt. Wie das Finanzamt die Ausgabe behandelt, Stichwort "Betriebsausgabe", ist in diesem Kontext nicht relevant.


    1. ist korrekt.


    2. ist korrekt.


    3. ist korrekt.


    4. ist korrekt. Die Privatentnahme ist vorab entnommener Gewinn.


    5. ist fast korrekt. Es liegen keine Kosten vor, sondern ein neutraler Aufwand, da der Raum nicht betrieblich genutzt wird. Die Mieteinnahmen sind ja auch keine Leistungen, sondern neutrale Erträge.

    LG

    -Tim

    Hallo Wilhelm,

    ich finde, die einfachste Methode, solche Aufgaben zu lösen ist, sie sich vorzusprechen: Gesucht ist die Menge, die die Kosten deckt, und danach noch 25 % vom Umsatz übrig bleiben.

    Fangen wir an mit der Menge, die die Kosten deckt. Das ist die Gewinnschwellenmenge:


    80 x = 13.300 + 25 x

    Nun sollen 25 % vom Umsatz als Gewinn verbleiben. Das wären 25 % von 80 x , also 20 x.

    Eingesetzt steht dann da:

    80 x = (13.300 + 25 x) + 20 x

    80 x = 13.300 + 45 x

    35 x = 13.300

    x = 380

    Also stimmt eines Deiner beiden Ergebnisse bei c). :S

    LG

    -Tim

    Hallo Ciju,


    die Rentabilität kann man auf zwei Arten ausdrücken. Angenommen, Du rechnest mit kalk. Zinsen (Opportunitätskosten) von 8 % p. a..


    Würdest Du die kalk. Zinsen nicht addieren, kämen z. B. 12 % (angenommer Wert) Rentabilität heraus. Dann kämen, bei Addition der Zinsen in der Formel 20 % heraus.

    Beides ist korrekt, denn Du musst die Rentabilität interpretieren. 20 % wären die Rentabilität. Die 12 % wäre die Rentabilität, um die die betrachtete Investition über der Vergleichsinvestion liegt. Jenseits des Atlantiks nennt man den Wert daher auch "economic value added", kurz EVA. Die tatsächliche Rentabilität läge 12 Prozentpunkte höher als bei der Vergleichsinvestition.


    Zur Amortisation. Da muss ich etwas ausholen ... :S

    Hier sollte Dir erstmal klar sein, warum man die kalk. Abschreibungen addiert. Gewinn + kalk. Abschreibungen ist eine einfache Berechnung des Cashflows. Kalk. Abschreibungen sind bekanntlich Kosten, aber keine Auszahlungen.


    Kalkulatorische Kosten = rechnerische/in der KLR berücksichtigte Kosten

    Pagatorische Kosten = auszahlungswirksame Kosten

    Über die Preiskalkulation, also den Umsatz, holst Du Dir alle Kosten vom Kunden wieder.


    Materialkosten. Pagatorisch. Die bleiben nicht bei Dir, gehen an den Lieferanten.
    Personalkosten. Pagatorisch. Die bleiben nicht bei Dir, gehen an die Mitarbeiter.

    Kalk. Abschreibungen. Kalkulatorisch. Die bleiben bei Dir, fließen also nicht ab. Daher die Addition bei der Amortisation.


    Bei den kalk. Zinsen ist das genau so. Du holst Dir das Geld vom Kunden wieder, aber es fließt nicht ab. Also kann man bei der Amortisation auch die kalk. Zinsen addieren.


    Jetzt ist die Amortisationsdauer der zeitliche Break-even-Point. Kämen da beispielweise 4 Jahre raus, hättest Du die Investion innerhalb dieser Zeit zurückverdient. Addierst Du die kalk. Zinsen, geht das natürlich schneller, also z. B. innerhalb von 3,5 Jahren.


    Nun wieder zur interpretation: In 3,5 Jahren hättest Du die Investition zurückverdient, allerdings OHNE die Zinsen. Nach 4 Jahren hättest Du auch die Zinsen zurückverdient.

    Fazit: Um ein realistisches Bild zu bekommen, solltest Du die Abschreibungen addieren, die Zinsen nicht. So macht es auch die IHK in ihren Lösungsvorschlägen.

    LG

    -Tim