Auszahlungen, Ausgabe, Aufwendungen oder Kosten

  • Hallo liebe Fachwirtsfreunde,


    ich hätte hier eine Aufgabe, bei welcher man Auszahlungen, Ausgabe, Aufwendungen oder Kosten zuordnen muss, dies verstehe ich vom Prinzip her, jedoch finde ich die Beurteilung ein wenig verwirrend. Folgend wäre die Aufgabe mit meinen Antworten, habe die Aufgabe zwar beantwortet, jedoch bin ich mir mit meinen Antworten etwas unsicher, würde mich freuen, wenn mir ein schlauer Kopf aushelfen könnte. ^^


    In einer OHG (Produktionsbetrieb) fallen folgende Geschäftsvorfälle an.


    1) Im September 01 werden Rohstoffe im Wert von 20 000 € eingekauft. 5 000 € werden bereits im September 01 per Banküberweisung bezahlt, der Rest im Oktober 01. Die Rohstoffe befanden sich Ende September 01 noch im Lager.

    2) Am 1. Januar 01 wurde eine neue Fertigungsanlage für 300 000 € angeschafft, in Betrieb genommen und sofort bezahlt. Die Wiederbeschaffungskosten betragen 348 000 €. Die Anlage wird bilanziell über 5 Jahre und kalkulatorisch über 10 Jahre abgeschrieben.

    3) Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter für den Monat September 01 wurden in Höhe von 60 000 € am 28. September überwiesen.

    4) Die beiden Gesellschafter überweisen sich im September 01 Privatentnahmen für ihre geschäftsführende Tätigkeit im aktuellen Monat, von jeweils 3 000 € auf ihre Privatkonten. Für eine vergleichbare Tätigkeit würden sie, in einem vergleichbaren Unternehmen, jeweils 4 000 € monatlich verdienen.

    5) Die OHG vermietet eine zur Unternehmung gehörende Räumlichkeit für monatlich 500 € fremd. Im September 01 wird ein Maler mit dem Streichen der Wände beauftragt und mit 800 € sofort bar bezahlt.


    Beurteilen Sie für den Monat September 01, ob es sich um Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen oder Kosten handelt. Geben Sie jeweils die zutreffenden Werte an.



    Erklärung der unterschiedlichen Begriffen:

    Auszahlung: Abfluss von liquiden Zahlungsmitteln.

    Ausgabe: Zweckgebundene Verminderung des Geldvermögens.

    Aufwand: Verbrauchte Güter innerhalb einer Periode.

    Kosten: Verbrauchte Güter innerhalb einer Periode als Teil der innerbetrieblichen Leistungserbringung.


    1)

    Auszahlung - Im September 01 wurde der Betrag von 5.000€ direkt aus dem Bankkonto überwiesen, es geschieht eine Auszahlung des Unternehmens.

    Ausgaben - Die 20.000€ welche für den Einkauf der Rohstoffe genutzt wurden, gelten für den September 01 auch als Ausgabe, die gekauften Rohstoffe sind Teil der zweckgebundenen Verminderung des Geldvermögens. Auch wenn ein Teil der Zahlung erst im Oktober erfolgt, ist die Verpflichtung zu der Zahlung im September entstanden, die Rohstoffe wurden bereits gekauft und geliefert.

    Aufwendung - Die Rohstoffe befanden sich im September 01 noch im Lager, sie wurden noch nicht verbraucht, deshalb ist noch kein Aufwand geschehen. ->0€.

    Kosten – Die Kosten der Rohstoffe werden erst erfasst, wenn sie verbraucht werden, da die Rohstoffe sich am Ende des 01 September noch im Lager befanden, ist dies hier nicht der Fall. ->0€.



    2)

    Auszahlung – Da die Fertigungsanlage bereits im 1. Januar 01 bezahlt wurde, entstehen im September 01 keine weiteren Auszahlungen. ->0€.

    Ausgaben – Wie bei der Auszahlung auch, da die Fertigungsanlage am 1. Januar 01 schon bezahlt wurde, entstehen auch hier keine weiteren Ausgaben. ->0€.

    Aufwendung – Die Aufwendung beläuft sich auf die monatliche bilanzielle Abschreibung, diese beträgt 5.000€. Die bilanzielle Abschreibung für das Jahr beträgt 60.000€.

    Kosten – Die Wiederbeschaffungskosten der Fertigungsanlage lagen bei 348.000€, bei der kalkulatorischen Abschreibung über 10 Jahre würde dies monatlich 2.900€ betragen und jährlich 34.800€.


    3)

    Auszahlung – Die Überweisung der Löhne und Gehälter stellt eine Auszahlung dar, der tatsächliche Geldabfluss von 60.000€ aus dem Unternehmen findet statt.

    Ausgaben – Die Überweisung der 60.000€ zählt ebenfalls als Ausgabe, da dies zu einer zweckgebundenen Verminderung des Geldvermögens führt.

    Aufwendung – Die Löhne und Gehälter von 60.000€ belaufen sich auch auf den Personalaufwand.

    Kosten – Zusätzlich handelt es sich bei den Löhnen und Gehältern von 60.000€ auch um Kosten, die Mitarbeiter sind notwendig für die Produktion oder Dienstleistungen.


    4)

    Auszahlung – Die Überweisungen an die Privatkonten der Gesellschafter stellen Auszahlungen von jeweils 3.000€ dar, im September gesamt: 6.000€.

    Ausgaben – Sie sind keine Aufwendungen, da sie den betrieblichen Bereich nicht betreffen und nicht für betriebliche Zwecke getätigt werden. -> 0€

    Aufwendung- Sie werden auch nicht als Aufwendung angesehen, da sie nicht als Betriebsausgaben verbucht werden. -> 0€.

    Kosten – Die Privatentnahmen der Gesellschafter zählen nicht als Kosten. -> 0€.


    5)

    Auszahlung – Durch die Bezahlung der 800€ bar für die Malerarbeiten, handelt es sich um eine Auszahlung.

    Ausgaben – Die Ausgaben entsprechen den Auszahlungen, es entstehen 800€, welche zweckgebunden sind und die Zahlung sofort erfolgte.

    Aufwendung – Da die anfallenden Malerarbeiten für 800€ im September getätigt und bezahlt wurden, zählen sie als Aufwendung.

    Kosten – Die Kosten der 800€ dienen zur Erhaltung und Pflege des Mietobjekts, die entstandenen Kosten gelten hier auch.

  • Hallo Wilhelm,

    vorab: Ausgaben können auch vorliegen, wenn Sie nicht dem Betriebszweck dienen. Spendet eine GmbH Geld einer gemeinnützigen Organisation, dann liegt eine Ausgabe vor. Das Netto-Geldvermögen der GmbH sinkt. Wie das Finanzamt die Ausgabe behandelt, Stichwort "Betriebsausgabe", ist in diesem Kontext nicht relevant.


    1. ist korrekt.


    2. ist korrekt.


    3. ist korrekt.


    4. ist korrekt. Die Privatentnahme ist vorab entnommener Gewinn.


    5. ist fast korrekt. Es liegen keine Kosten vor, sondern ein neutraler Aufwand, da der Raum nicht betrieblich genutzt wird. Die Mieteinnahmen sind ja auch keine Leistungen, sondern neutrale Erträge.

    LG

    -Tim