Ausbildungsvertrag

  • Hallo, ich habe mich bei einer Firma für die Ausbildung als Handelsfachwirt beworben und habe nun einen Ausbildungsvertrag erhalten, den ich innerhalb von 6 Tagen(!) unterschreiben und zurücksenden soll. In diesem Vertrag gibt es einige Ungereimtheiten, die ich über ein Telefonat noch klären werde. Allerdings wollte ich mir schon hier einige Meinungen holen.


    Am meisten habe ich mich über die Tatsache gewundert, dass ich nach erfolgreicher Ausbildung zum Handelsfachwirt 2 Jahre vertraglich an den Betrieb gebunden bin. Ok verständlich, da sie die Kosten übernehmen! Aber darauf folgt dann dieser Satz: "Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine seiner Aus- und Fortbildung entsprechenden Tätigkeit".
    Für mich bedeutet dieser Satz, dass ich zwei Jahre als Sklave für einen Hungerlohn misshandelt werden kann. :roll:


    Ich wollt euch mal fragen, was ihr von diesem Satz hält und ob so ein Vertrag normal ist.


    Dankeschön, Cro

  • Hallo Cro,


    mir stellen sich da viele Fragen.
    Welche Ausbildung/Vorbildung hast Du bisher?


    Ein Azubi finanziert sich in der Regel ja selbst weil er seiner Ausbildung entsprechenden Aufgaben (ab einem gewissen Zeitpunkt) übernimmt und so andere Kollegen entlastet.
    Das halten von "Sklaven" können sich Unternehmen doch eigentlich kaum mehr leisten, weil die Zufriedenheit der (künftigen) Mitarbeiter doch das A und O sind.
    Wer will denn schon für einen Sklaventreiber arbeiten? Wer möchte, das negativ über sein Unternehmen gesprochen wird?


    Die 2-Jahresbindung kann demnach positiv als auch negativ sein.
    Positiv: Du hast nach der Ausbildung sicher einen Job.
    Ist diese Klausel einseitig zu betrachten? Sprich, entscheidet der Arbeitgeber nach der Prüfung über die Weiterbeschäftigung oder gilt sie in jedem Fall?
    In einigen Bereichen sind solche Klauseln ja auch Bestandteil der Tarifverträge...wobei dann die Übernahme von Azubis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis üblich ist.
    Negativ wäre natürlich, wenn Du nach der Ausbildung noch 2 Jahre eine "unbefriedigende" Stellung bekleiden müsstes...und Dir ein lukratives Angebot eines anderen Unternehmens vorliegt.


    Was mir etwas Sorge bereiten würde: "Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine seiner Aus- und Fortbildung entsprechenden Tätigkeit".
    Ist dieser Satz überhaupt rechtsgültig? Ich habe leider die Ausbildung zum Ausbilder nicht aber hat nicht gerade jeder Azubi einen Anspruch auf eine der Ausbildung (dem Ausbildungsplan) entsprechenden Tätigkeit?
    Klar, Kaffee kochen zählt bestimmt nicht dazu...aber dient der Selbsterhaltung und einer guten Stimmung im Büro.


    Was sind denn nun diese "nicht entsprechenden Tätigkeiten"?


    Die 6-Tage-Frist für die Unterschrift empfinde ich als in Ordnung!
    So bleibt dem Unternehmen noch Zeit um sich ggf. bei Deiner Absage anders orientieren zu können.


    Grüße, B.

  • Hallo cro,


    wenn es sich um einen Ausbildungsvertrag handelt, greift § 12 BBiG ein:


    § 12 Nichtige Vereinbarungen


    (1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.


    LG
    -Tim