Hallo,kann man sich die Abfallgesetze auch ausgedruckt zur Prüfung mitnehmen? Brauch man wahrscheinlich eh nicht,aber für alle Fälle?:-/ oder das kreislaufwirtschaftsgesetz??:-/
Abfallgesetze..
- Ellimelli
- Erledigt
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Oh, unterschätz die Häufigkeit von Fragen danach nicht! Die Gesetze solltst Du schon dabei haben (zumindest die jeweils ersten Paragraphen mit den Begriffsklärungen etc.). - ABer "ausgedruckt"? Wenn Du damit meinst: selbst aus gesetze-im-internet.de ausdrucken geht normalerweise nicht; muss schon Bestandteil einer gebundenen Gesetzessammlunbg sein, weil sonst die Aufsicht ja sämtlichge Blätter kontrollieren müsste, die Du da mit bringst.
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Mmhhh,ok,dann doch kaufen:| darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an. Beim letzten mal hatten nämlich welche so selbst ausgedrucktes dabei u. Das war ok. Naja,kann ja auch mal bei der kammer anrufen.
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Klar, kannst Glück haben, dass die Aufsicht das nicht moniert; aber eigentliuch ist es nicht zugelassen. - Markengesetz bzw. Markenschutzgesetz kommt auch immer mal wieder vor, genauer gesagt: 2009 Früh, Sit.2, Aufg. 7; 2009 Herbst, Sit.2, Aufg. 2c; 2010 Früh, Sit.2, Aufg.11 - wird direkt mal wieder Zeit :wink: