Hallo Mitstreiter,
ich würde gern mal wissen, ob das Fachgespräch einzeln wiederholt werden kann oder ob bei Nichtbestehen der gesamte handlungsspezifische Teil wiederholt werden muss, obwohl man die schriftlich geschafft hat.
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Hat jemand Erfahrung damit? Ich muss am 19.02. ins Fachgespräch.
VG