Gesetzbücher für HQ-Prüfung ?

  • Hallo zusammen,


    ich hab die Hilfsmittel-Liste der IHK gerade durchgelesen und mich gerade gefragt, ob ich das Gesetzbuch Markenrecht/Wettbewerbsrecht verwenden darf.
    Wie war das bei euch? Welche Gesetzbücher hattet ihr dabei und hattet ihr sie benutzt?


    Handlungsspezifische Qualifikationen „Alle Qualifikationsbereiche“ l zusätzlich Gesetzestexte, insbesondere l Arbeitsgesetze
    Bürgerliches Gesetzbuch l Handelsgesetzbuch bzw. Gesetzessammlungen, in denen diese
    Gesetze Bestandteil sind l zusätzlich IHK-Formelsammlung*


    LG

  • hey,


    also ich hab im November letztes Jahr wirklich ALLE Gesetbücher dabei die ich zu hause hatte, also auch das Markenrecht/Wettbewerbsrecht. Also ich glaub ich hatte ca. 8 Bücher dabei, auch Steuergesetz und so (auch wenn ich dieses nicht gebraucht habe aber ich bin dort lieber auf Nummer Sicher gegangen..)

  • was ist denn eigentlich mit der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)? Ist die für den Handlungsspezifischen Teil auch als Hilfsmittel zugelassen?
    Bei der AdA-Prüfung ist sie nämlich als zugelassenes Hilfsmittel aufgeführt und beim Wirtschaftsfachwirt kommen (fast) immer Fragen zum Thema Ausbildung dran...


    LG

  • Zitat von "Filly"

    was ist denn eigentlich mit der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)? Ist die für den Handlungsspezifischen Teil auch als Hilfsmittel zugelassen?
    Bei der AdA-Prüfung ist sie nämlich als zugelassenes Hilfsmittel aufgeführt und beim Wirtschaftsfachwirt kommen (fast) immer Fragen zum Thema Ausbildung dran...


    Ja, aber aus dem rechtlichen Bereich: BBiG, JArbSchG, ArbZG, BUrlG usw. Die sind bei den Arbeitsgesetzen "drin".


    MfG
    Karsten

  • Zitat von "DeepRed"

    die Gesetzbücher müssen den Rechtsstand vom 31.12 des Vorjahres haben.


    Korrekt heißt es: "Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres, für
    die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres."


    Eine Bezugnahme auf den Rechtsstand bedeutet m.W., daß der Text Grundlage für die korrekte Beantwortung der Fragen ist.
    Wir haben uns für die HSQ (1 Jahr nach WBQ) jedenfalls keine neuen Bücher kaufen müssen.


    MfG
    Karsten