Frage zur Abgrenzungsrechnung

  • Hallo,


    ich hoffe jemand kann mir bei dieser Aufgabe weiterhelfen.


    Angaben:
    Verluste aus Schadensfällen (Garantie und Kulanz) 2.400 €
    Für die Garantie und Kulanzverpflichtungen werden 5 % des Umsatzes berechnet (38.750€)


    Bei den 2.400 handelt es sich meiner Meinung nach um Neutrale Aufwendungen (außerordnetliche).
    Daher würde ich diese in Aufwendungen und in neutrale Aufwendungen der Abgrenzungstabelle erfassen und die 38.750 € in verechnte Kosten und Kosten, da diese ja Anderskosten darstellen.
    In der Musterlösungen wurden allerdings die 2.400 € nicht als neutral erfasst, sondern in den Kostenrechnerischen Korrekturen unter verrechnete Aufwendungen.
    Könnt ihr mir erklären, warum die 2.400 € dort erfasst wurden?


    Gruß
    Katharina

  • Hallo Katharina,


    Anderskosten werden i. d. R. in den "kostenrechnerischen Korrekturen" den Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung gegenübergestellt. Würdest Du die "Verluste aus Schadensfällen" in die unternehmensbezogenen Abgrenzungen buchen, würde sich nichts daran ändern, dass sie im neutralen Ergebnis landen.


    Letztendlich ist die Hauptaufgabe der Ergebnistabelle die Aufspaltung des Unternehmensergebnisses in "neutrales Ergebnis" und "Betriebsergebnis". Ob das neutrale Ergebnis aus "unternehmensbezogenen Abgrenzungen" oder aus "kostenrechnerischen Korrekturen" resultiert, ist m. E. nicht relevant.


    Kurz: Wie Du es machst, ist letztendlich egal.


    Da in diesem Fall die Aufwendungen und die Kosten klar definiert sind, würde ich die Sache in den kostenrechnerischen Korrekturen erfassen.


    LG
    -Tim