Prüfung 2011 - Rechnunsgwesen - Fehler?

  • Hallo,


    ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.


    In der Prüfung wird gefragt wer Buchführungspflichtig ist.
    Aufgabe:
    Frau Müller ist Inhaberin eines Ladens für Schreibwaren und in das Handelsregister mit dem Firmenzusatz e. K. eingetragen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Sie einen Umsatz von 450.000 € und einen Gewinn von 25.000 €.
    Lt. Lösungsvorschlag ist sie nach Handels- und Steuerrecht buchführungspflichtig.
    Aber fällt sie nicht unter das Bilmog? Dies besagt doch, dass Einzelkaufleute die nicht mehr als 500.000 € Umsatz und 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen nicht mehr zur Buchführung verpflichtet sind.


    Gruß


    Katharina

  • Hallo,


    die Befreiung tritt ein wenn......sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Euro Jahresüberschuss ausweisen.


    Das kann man aus der Aufgabe nicht rauslesen und da die Kaufleute grundsätzlich buchführungspflichtig sind, würde ich beides ankreuzen.


    LG
    Ewelina