Hallo,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
In der Prüfung wird gefragt wer Buchführungspflichtig ist.
Aufgabe:
Frau Müller ist Inhaberin eines Ladens für Schreibwaren und in das Handelsregister mit dem Firmenzusatz e. K. eingetragen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Sie einen Umsatz von 450.000 € und einen Gewinn von 25.000 €.
Lt. Lösungsvorschlag ist sie nach Handels- und Steuerrecht buchführungspflichtig.
Aber fällt sie nicht unter das Bilmog? Dies besagt doch, dass Einzelkaufleute die nicht mehr als 500.000 € Umsatz und 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen nicht mehr zur Buchführung verpflichtet sind.
Gruß
Katharina