Wann muss man zur mdl. bzw. zur schriftl. Ergänzungsprüfung?

  • Hallo,
    ich habe heute meine ergebnisse bekommen für die zweite teilprüfung - fachwirt sozial und gesundheitswesen.
    ich habe zwei fächer mit 3 bestanden (72 und 71 Pkt) und zwei fächer mit 5 nicht bestanden (46 und 44 Pkt).
    ich dachte bis heute, dass ich, wenn ich zwischen 40 - 49 punkte habe - zur einer mündlichen nachprüfung muss bzw eine schriftliche nachprüfung erfolgen muss. in meinem schreiben steht allerdings nichts von einer nachprüfung - sondern lediglich der termin zur mündlichen prüfung im mai.
    kann mir jemand das verfahren mal erklären - was genau jetzt auf mich zu kommt?


    danke schön.
    Viele grüße

  • Hallo Sommer,


    das ist ja ärgerlich.
    Ich bekam im Januar meine Ergebnisse und hatte 2 bestandene, 2 durchgefallene Fächer mit je 48%.
    Da man für eine mündliche Ergänzungsprüfung mindestens 3x 50% erreicht haben muss, wirst du beim nächsten Termin die beiden schlechten Fächer neu schreiben müssen.


    Ich drücke dir die Daumen, dass es dann reicht.
    Die mündliche Prüfung trittst du ganz normal an, ergebnisunabhängig.
    Ich war so deprimiert aufgrund der Durchfallergebnisse, dass ich mich extrem auf die mündl. vorbereitet habe. Hatte Ökonomie und habe zu jedem erdenklichen Thema MindMaps erstellt. Das gab mir wahnsinnige Sicherheit und es hat letztlich für 82% gereicht.
    Zeig denen, dass du es trotzdem kannst. Das stärkt dich nur für die nächste schriftliche.


    Ich warte noch auf meine März Ergebnisse.


    Viele Grüße und trotzdem ein schönes WoE.