Fachwirt von 2009 weitermachen?

  • Hallo,


    ich habe im Herbst 2009 den ersten Teil der Prüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen gemacht. Habe die Unterlagen von damals von der sgd noch. Musste dann familiär bedingt aufhören und würde gerne jetzt weitermachen.


    Geht das wohl mit den alten Unterlagen noch? Bin ja nicht mehr bei der sgd angemeldet und würde dann alleine die Hefte durcharbeiten.


    Hat sich viel geändert bei der neuen Prüfung?


    Vielleicht hat das ja jemand mal gemacht und kann mir weiterhelfen.


    Modido

  • Hallo Modido,


    Du musst beachten, dass eine neue Fortbildungsverordnung erlassen wurde. Die Prüfung dort ist komplett anders aufgebaut. Es gibt aber eine Übergangsfrist, d.h. in dieser Zeit können IHKs noch Prüfungen nach der alten Verordnung anbieten. Das wird aber bald nicht mehr der Fall sein. Du müsstest dich deshalb beeilen.


    Gruß
    manQ

  • Hallo Modido,


    dazu muss ich kurz was erklären. Die neue Fortbildungsverordnung ist zum 01. Januar 2012 in Kraft getreten. In §9 der Verordnung sind die Übergangsvorschriften geregelt. Dort heißt es:


    Begonnene Prüfungsverfahren zum Fachwirt/zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) können bis zum 31. Juli 2015 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 30. Juni 2013 die Anwendung der bisherigen Vorschriften beantragt werden.


    In der Praxis sieht das so aus, dass IHKs in deren Zuständigkeitsbereich noch ein Lehrgang nach alter Verordnung läuft, auch noch eine Prüfung nach alter Verordnung anbieten. Sobald diese Lehrgänge nach der alten Verordnung abgeschlossen sind, wird die jeweilige IHK aber wahrscheinlich nur noch Prüfungen nach der neuen Verordnung anbieten.


    Wie das bei Dir konkret aussieht, kann Dir nur Deine zuständige IHK beantworten. Es stellt sich bei Deinem Fall auch noch die Frage, ob die IHK Deinen ersten Prüfungsteil als begonnenes Prüfungsverfahren wertet, oder ob sie den zweiten Prüfungsteil als neue Anmeldung zur Prüfung betrachtet (dann wäre es wahrscheinlich schon zu spät). Ich würde einfach mal kurz bei der IHK nachfragen. Falls die Prüfung bei Deiner IHK nicht angeboten wird, Du aber eine andere IHK findest, die die Prüfung noch abnimmt, wirst Du sicher eine Freistellung von deiner IHK bekommen, mit der Du die Prüfung auch in einer anderen Region ablegen kannst.


    Google mal nach den beiden Begriffen wis und ihk. Dann findest Du eine Datenbank, über die Du IHKs suchen kannst, die die Prüfung anbieten.
    (ein direkter Link lässt sich hier im Forum leider nicht posten)


    Die Unterscheidung zwischen alter und neuer Verordnung kann man im Namen des Abschlusses erkennen. Die Reihenfolge der Begriffe "Sozial" und "Gesundheit" wurde umgedreht.


    ALT:
    Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen


    NEU:
    Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen


    Wenn das alles nicht funktioniert, bleibt Dir nur die Prüfung nach der neuen Fortbildungsverordnung.


    Ich hoffe, die Infos helfen Dir weiter und Du bestehst die Prüfung (egal nach welcher Verordnung). Viel Erfolg!


    Gruß
    manQ