Frage zur Hochschulzugangsberechtigung

  • Hallo erstmal!


    Ich habe letztes Jahr meinen Handelsfachwirt bestanden und habe eine Frage zur damit einhergehenden Hochschulzugangsberechtigung. Ich habe den Handelsfachwirt ohne Lehrgang absolviert also komplett im Selbststudium. Auf den Seiten der meisten Unis steht jedoch folgendes "Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen"


    Mein Lehrgang hat ja quasi 0 Stunden umfasst, da Selbststudium. Oder wie ist das zu verstehen?


    Ich hoffe mir kann jemand helfen, da die Uni zu welcher in die Unterlagen zwecks Prüfung gesendet habe mir nach 14 Wochen noch nicht geantwortet hat.


    Vielen Dank

  • Hallo Tim,


    es kommt darauf an, wieviele Stunden ein Vorbereitungslehrgang nach dem Rahmenlehrplan haben soll. Beim Handelsfachwirt sind das 530 Stunden. Ob Du das im Selbststudium oder bei einem Bildungsträger machst ist irrelevant. Du hast definitiv mit Deinem Handelsfachwirt eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, wenn dies im jeweiligen Land (Hochschulen sind Länderkompetenz) bereits rechtlich umgesetzt ist. Das ist aber in nahezu allen Bundesländern der Fall (zuletzt hatten noch Bayern und Sachsen gewisse Einschränkungen, aber ich bin da nicht auf dem neuesten Stand).


    Mit den besten Grüßen


    Martin Lesny