Hallo erstmal!
Ich habe letztes Jahr meinen Handelsfachwirt bestanden und habe eine Frage zur damit einhergehenden Hochschulzugangsberechtigung. Ich habe den Handelsfachwirt ohne Lehrgang absolviert also komplett im Selbststudium. Auf den Seiten der meisten Unis steht jedoch folgendes "Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen"
Mein Lehrgang hat ja quasi 0 Stunden umfasst, da Selbststudium. Oder wie ist das zu verstehen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, da die Uni zu welcher in die Unterlagen zwecks Prüfung gesendet habe mir nach 14 Wochen noch nicht geantwortet hat.
Vielen Dank