sinnvolle Gesetzesparagraphen vormarkieren?

  • Hallo alle zusammen,


    übermorgen ist es (leider) schon so weit, die schriftlichen HFW Prüfungen stehen an :?
    Ich hoffe ich kann alles mit meinem gelernten Wissen abdecken was gefragt werden könnte :?8):roll:


    Als letzte Vorbereitungsmaßnahmen habe ich mir vorgenommen die Gesetzesbücher BGB, HGB, ArbG und WettbR mit Klebezettelchen vorzumakieren.
    In der Einladung zu Prüfung steht expliziet drin, "das Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, zulässig sind".


    Meine Frage an euch wäre zum einen, welche Paragraphen ich dringends vormerken sollte um sie in der Prüfung schneller zu finden?? Vllt könnt ihr mir da ein paar nennen/zusammentragen :roll:


    Und zum zweiten wüsste ich gern ob ich alle aktuellen haben MUSS für die Prüfung? Habe nämlich ArbG nicht als 2014er Auflage bekommen können :( und habe jetzt nur die von 2009 :?


    Hoffe hier kommen einige interessante Antworten zu meinen Fragen zusammen :)


    Danke vorab schon mal! :)


    Grüße JimKnopf

  • Guten Morgen Jim,
    ich frage mich gerade, was Ihr in Eurem Vorbereitungskurs gemacht habt...
    Natürlich ist es sinnvoll, dass Du Deine Gesetzbücher markierst. In der Prüfung wirst Du wenig Zeit haben, in Deinen Büchern zu blättern, daher ist eine gute Vorbereitung superwichtig.
    Schade, dass Du jetzt erst damit anfängst.
    Für die Prüfung im Frühjahr (also diese) gilt der Rechtsstand vom 31.12.13. Deine Ausgabe von 2009 ist nun ja... grenzwertig würde ich sagen. Hast Du dieses Buch während der ganzen
    Vorbereitungszeit genutzt?
    Es sind keine Textanmerkungen im Gesetzbuch erlaubt, also denk nicht mal drüber nach, Dir Spickzettel oder ähnliches hineinzulegen oder zu schreiben. Du darfst markieren, anstreichen,
    unterstreichen und Klebe-Etiketten als Lesezeichen einkleben.
    Ich hoffe, das hilft ein bisschen. Viel Erfolg für die Prüfung.
    Viele Grüße
    Tiba

  • Hallo ihr beiden,


    jetzt bin ich ja absolut entsetzt! :eek: Es war eine sachliche und vernünftig gestellte Frage ob jemand noch sinnvolle Gesetzeparagraphen nennen könnte die enorme Wichtigkeit haben könnten.


    Also 1.

    Zitat

    Es sind mal vorneweg über 200 paragraphen die wichtig sind und die alle dran kommen können. ICh wünsche dir viel spass dabei!


    Solche unqualifizierten Bemerkungen sollte man sich in einem Forum sparen in dem Hilfesuchenden Ratschläge angeboten werden! Dann lieber gänzlich auf solche Äußerungen verzichten, denn das zeugt nicht gerade von Intelligenz!


    zum 2.

    Zitat

    ich frage mich gerade, was Ihr in Eurem Vorbereitungskurs gemacht habt...

    --> glücklicherweise auch Gesetzestexte markiert und gekennzeichnet, nur leider stand Thema "Recht" sehr begrenzt im Stundenplan und in anderen Bereichen wurden Rechtsaufgaben nur gelöst aber nur nach Musterlösungen der IHK ohne Angabe von Paragraphen...
    aber damit man nicht den Eindruck bekommt wir hätten gar nichts gemacht in den Gesetzenbücher, muss ich Wiedersprechen, denn ich habe natürlich schon Makierungen und Zettelchen in meinen Büchern, nur halt nicht so viele, deshalb dachte ich es hat jemand so eine Art Zusammenfassung oder ähnliches, die er empfehlen könnte...und ich dachte es gibt ja für alles Zusammenfassungen auf diesem Planeten :roll:



    Zitat

    Hast Du dieses Buch während der ganzen Vorbereitungszeit genutzt?

    --> Ja und es war nichts was ich nicht dort drin auch gefunden hätte bzw habe. Aber darf ich das denn nun überhaupt nutzen? Kann ich ja nichts dafür, wenn die aktuelle Auflage in sämtlichen großen Buchhandeln und Onlinehandeln nicht mehr zur Verfügung steht und erst Anfang April ausgeliefert werden können :?


    Zitat

    also denk nicht mal drüber nach, Dir Spickzettel oder ähnliches hineinzulegen oder zu schreiben.

    --> war nicht mal andeutungsweise ein Plan von mir sondern

    Zitat

    markieren, anstreichen, unterstreichen und Klebe-Etiketten als Lesezeichen einkleben


    So dann trotzdem Danke Tiba für deine Hinweise.
    Den Kommentar von sk-ow muss ich jetzt nicht mehr weiter erwähnen was ich davon halte :!:

  • Die Beschriftung der Zettelchen in den Gesetzestexten mit der Überschrift des Gesetzes ist schon erlaubt oder?? Also wurde mir so vermittelt oder nur blanko Zettelchen???


    Ich habe Kaufvertrag, Garantie/Gewährleistung, Betriebsrat, OHG/KG und noch ein paar Kleinigkeiten. Da wird nicht die Welt drankommen, wenn ich mir so die letzten Prüfungen anschaue...

  • Hallo Jim,
    ich arbeite als Dozentin in den Prüfungsvorbereitungskursen für die Handelsfachwirte (Führung und Personalmanagement) und wir lösen
    alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Blick in das Gesetzbuch, auch wenn die Fragestellung die Nennung der Paragraphen nicht
    explizit erfordert. Meine TeilnehmerInnen markieren sich so schon während der ganzen Vorbereitungszeit alle relevanten Gesetze und
    Paragraphen. Ich halte das für sehr sinnvoll, da es die Bearbeitungszeit in der Prüfung verkürzt. Die Markierungen sind individuell,
    jeder markiert sich das, was er selber für wichtig hält. Daher gibt es auch keine Zusammenfassung, die Du nutzen kannst.
    Selbstverständlich darfst Du Dein Buch mit in die Prüfung nehmen, auch wenn es schon ziemlich alt ist ;) Du musst halt darauf achten,
    dass Du Gesetzesänderungen, die es seit 2009 gegeben hat, berücksichtigst, sonst sind unter Umständen Deine Antworten falsch.


    Auf den Lesezeichen dürfen die jeweils gekennzeichneten Gesetze stehen, z.B. BBiG, JArbSchG und so weiter. Auch Querverweise auf
    andere Gesetze sind erlaubt.
    Vielleicht habe ich Deinen ersten Eintrag missverstanden - es klang so, als hättest Du noch gar nichts markiert und fragst Dich zu so
    später Stunde, ob es wohl sinnvoll sei, das zu tun. Danke für die Klarstellung, ich wünsche Dir viel Erfolg für die Prüfung.
    Viele Grüße
    Tiba