Hallo,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzung von Werkzeugkosten und hoffe, jemand kann da etwas Aufklärungsarbeit leisten
Laut Definition: "...dürfen die Kosten der Anschaffung für jedes einzelne Werkzeug nicht höher sein, als der Betrag von 410 EUR (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Bis zu diesem Betrag wird eine Anschaffung steuerrechtlich als so genanntes geringfügiges Wirtschaftsgut angesehen."
(Quelle: http://www.gesundheit-verstehen.com).
Bestimmte hochwertige Werkzeuge wie z.B. Bohrhämmer kosten aber Teilweise mehr als die gesetzlich veranschlagten 410 Euro je Stück Verstehe ich es richtig, dass in diesem Fall die Zahlungen an den Arbeitgeber (also das "Werkzeuggeld") versteuert werden müsste, obwohl es sich um gewöhnliche Handwerkzeuge handelt?
Wenn ja, zu welchem Steuersatz müssen solche Zahlungen abgerechnet werden oder habe ich hier einen Denkfehler?
Diese 410 Euro je Werkzeug sind meiner Meinung nach in bestimmten Handwerksgruppen sehr unverhältnismäßig.
Gruß Maximilian