Beiträge von ex-pect

    Die Motivation meiner Wortwahl in meinem Eingangsbeitrag des Themas ist richtig und dementsprechend kommt der Wortverwendung eine praktische Bedeutung zu. Sie ist auf den Wirkungskreis dieses Forums beschränkt.


    G, ex-pect

    Es ist nicht notwendig, irgendjemanden in Schutz zu nehmen, Tina21. Du offenbarst neben Defiziten an anderer Stelle eine nicht gekonnte Einschätzung der Nützlichkeit Deiner Ideen. Deine Karriere wird auf der operativen Handlungsebene verlaufen. Der Erfolg dabei ist eingeschränkt. Denn Du benötigst genaue Handlungsanweisungen, damit Du weißt, was Du tun darfst und was Du lassen sollst. Zusätzlich ist eine genaue Kontrolle Deiner Ergebnisse erforderlich. Es wird also immer jemanden geben in Deiner Karriere, der für Deinen beruflichen Erfolg verantwortlich sein wird. Das ist der Eindruck, den ich von Dir gewonnen habe.


    TK - Die Praxis wird zeigen, ob die Einstufungen von Fachwirt und Betriebswirt in den genannten Ebenen zutreffend sind. Einer Stellungnahme möchte ich mich enthalten. Ich finde, dass die Diskussion durch das Hinzutreten weiterer Personen erst richtig interessant wird. Das zu Deinem Einwurf der Diskussionskultur.


    G, ex-pect

    Ich sehe Tina21 gerne die falsche und unangemessene Wortwahl nach, wenn sie Besserung geloben will. Eine EU-Richtlinie, und der Grundsatzbeschluss von Ende Januar 2012 (den haben übrigens Gesandte aus Bund und Ländern verabschiedet. Also nicht das Bundesministerium für Bildung, wie von Tina21 behauptet) ist sehr wohl eine Stellungnahme des Gesetzgebers. Das wird daran deutlich, dass EU-Recht und nationales Recht zusammenspielen. Deutschland ist durch die EU-Verträge auch im Bildungsbereich verpflichtet, EU-Vorgaben (EQR) in nationales Recht umzusetzen. In den Gremien hat man sich u. a. darauf verständigt, mittelfristig Ergebnisse und gemeinsame Verfahren zu erarbeiten.


    Die Gleichstellung kann meiner Ansicht nach auch indirekt rechtliche Wirkung haben. Sie wird wohl Auswirkungen auf den Diskriminierungsschutz von Arbeitnehmern nehmen.


    Mir fällt in der Diskussion hier und in einem anderen Thread auf, dass Du Tina21 außer dem Kaffeesatzlesen in meinen Ausführungen keinerlei eigenen Impulse geben kannst. Du bist gegen alles und jeden, hast aber nicht den erforderlichen Power, durch fundierte Argumentationen eine Diskussion in einwandfreier Weise in sachlich andere Wege zu leiten, so dass man daraus eine Überzeugung ableiten könnte. Schade. Ich werde mir von Dir sicher nicht vorgeben lassen, welche Wörter ich wann und in welchem Zusammenhang verwenden darf. Zumal Du nicht auf ein allgemeingültiges Begriffsystem verweisen kannst. Darauf habe ich Dich in einem anderen Thema bereits hingewiesen. Hast Du das verstanden !?


    G, ex-pect

    Hallo Tina21,


    Du solltest lesen (lernen), was in den einzelnen Beiträgen steht. Dann könntest Du Dich angemessen ausdrücken in der Weise, ohne dass andere berechtigten Anstoß an Deiner Meinungsäußerung nehmen. Derartige subjektiv verfärbte Äußerungen weise ich nachdrücklich von mir und sie sind in dem Forum fehl am Platz. Zumindest habe ich nach längerem Stöbern keinen einzigen Beitrag gefunden, mit dem sich ein Nutzer so unqualifiziert Gehör verschaffen wollte.


    G, ex-pect

    Zunächst sollte klar sein, welche Fachrichtung einer Fachschule Du ins Auge gefasst hast. Die Seriösität verbietet eine pauschale Antwort auf Deine Frage.


    Der Betriebswirt (staatl. gepr.), Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, behandelt in der Grundstufe u. a. eingehend alle Bereiche der ABWL. Allerdings erfordert er als Zugangsvoraussetzung in der Regeldie mittlere Reife + abgeschlossene Berufsausbildung + mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung. Die wirtschaftsbereichsbezogenen Fachschulen, wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus, Gestaltung, Sozialwesen u.a., die ebenfalls ABWL in der Grundstufe vermitteln, wo es dort aber doch nicht in dem Maße auf allgemeine Lehren ankommen wird, im Vergleich zur Fachschule der Betriebswirtschaft, und wie sie der eher allgemein ausgerichtete Wirtschaftsfachwirt behandelt, um durch ihn eventuell einen Wissensvorsprung zu erhalten. Hier reicht es absolut aus, wenn Du eine Grundausbildung und eine der Fachrichtung entsprechende, mehrjährige Berufserfahrung mitbringst.


    Man kann nicht sagen, die Fortbildung des Betriebswirts (staatl. gepr.) beginne bei Null. Richtig ist, ABWL wird behandelt, aber auf einem fortschrittlichem Niveau und Behandlungstempo, daneben werden allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Die Stoffmenge ist dabei nicht zu unterschätzen. Die Grundprinzipien aus dem AWL-Unterricht der Berufsschule sollte man gut verstanden einbringen können. Wer darüber hinaus gediegene VWL- und Rechnungswesenkenntnisse mitbringen kann, ist klar im Vorteil. Wenn Du es zeitlich hinbekommst, Deine Kenntnisse in den Bereichen aufzufrischen, ist es nicht erforderlich, vorher den Fachwirt zu machen, nur um für das Fortbildungsstudium des Betriebswirts (staatl. gepr.) fit zu sein.


    Ich weiß nicht, wie lange Deine Schulzeit schon zurückliegt und über welchen Schulabschluss Du verfügst, ich persönlich würde Dir in jedem Fall empfehlen, Mathematik und Englisch in einem Vorbereitungskurs aufzufrischen. Dadurch kannst Du ersehen, wo Du stehst, und was auf Dich zu kommen wird. Die Fachschule hält sich hier nicht lange auf mit Einführungsveranstaltungen, sondern beginnt auf dem Niveau, das man am Ende der 10. Klasse hat. Ohne eine vorherige Vorbereitung sind meiner Meinung nach die Veranstaltungen in Mathematik, Wirtschaftsenglisch und Statistik in Inhalt und Tempo zu anspruchsvoll.


    G, ex-pect

    Die Gleichstellung von Fachwirten mit dem Bachelor halte ich für eine als längst überfällige Stellungnahme des Gesetzgebers in der Sache. Mit dieser Formalie ist allerdings meiner Meinung nach nur der halbe Weg zurück gelegt. Im Fachwirt-Studium wird es nach wie vor darauf ankommen, gewissenhaft und sauber die Inhalte zu studieren, und zu vermeiden, dass Löcher im Wissenstransfer enthalten sind. Damit meine ich, dass das Konzept des WiFW von der IHK sauber und lückenlos im Hinblick auf den Bedarf ausgearbeitet ist, der vielseitig besteht aus den Bedürfnissen der Interessenten, der Arbeitgeber und der IHK, aber bei der Vermittlung des Stoffes immer auch ein großer Anteil an Eigenleistung notwendig ist, damit das Projekt Aufstiegsfortbildung gelingen kann und sich dabei Erfolg einstellt. Mir geht es nicht darum, d. Moralapostel(in) zu geben, die Realität ist halt die, wonach die formalisierte Gleichstellung nicht die Essenz, die besteht aus dem fachlichen Können und dem "handwerklichen" Rüstzeug und Geschick ersetzen kann. Ansonsten von meiner Seite aus viel Spaß rund um das Thema Gleichstellung des Fachwirts mit dem Bachelor. Im Endeffekt habt ihr Fachwirte es in der Hand, welche Bedeutung und welches Renommee man euch zusprechen kann (wird).


    G, ex-pect

    Das Thema ist schon etwas älter, aber inhaltlich bestimmt noch aktuell. Ich bin Betriebswirtin (staatl. gepr.). Den Unterschied zwischen diesem Betriebswirt und dem Gepr. Betriebswirt IHK sehe ich in erster Linie bei den "Trägern" und in zweiter Linie bei den Konzepten. Als völlig gleichwertig sehe ich in dritter Linie die Eignung zur praktischen Verwendung an.


    Das Studium bei der IHK ist mutmaßlich allgemein bekannt hier. Der Betriebswirt (staatl. gepr.) wird von den einzelnen Bundesländern angeboten, die ihrerseits diesen Betriebswirt ins staatliche Schulsystem integrierten. Dass der Abschluss "staatlich geprüft" bescheinigt, ist in den Gründen diffizil und kann reduziert werden auf die Aussage, dass innerhalb der Verwaltungsbehörden nur Behörden und Organe handeln können (Behörde ist die ausbildende Schule, Kontrollorgan der Prüfungsausschuss, der nicht der Behörde angehört). Damit ist also nicht gesagt, dass anhand der rechtlichen Vorschriften des Betriebswirts (staatl. gepr.) dieser in irgendeiner Weise anders oder besser gestellt wäre als der Geprüfte Betriebswirt IHK. Der Betriebswirt (staatl. gepr.) ist in Vollzeit interessant, wenn man weitere Abschlüsse erreichen will, wie die ADA oder die Fachhochschulreife. Im Fernstudium kann man diese beiden zusätzlichen Abschlüsse meines Wissens nach nicht anstreben.


    Zweitens sind die Konzepte verschieden. Der IHK-BW beruht auf einem eigenen Weiterbildungssystem, das kumulativ den Kaufmannsbrief und den Fachwirt + jeweils Berufserfahrung einschließt. Im Regelfall, freilich gibt es Ausnahmeregelungen, sind diese Bestandteile des Weiterbildungssystems unverzichtbar und ergeben nur in der Gesamtheit die betriebswirtschaftliche Qualifikation. Da dieses Weiterbildungskonzept neben einheitlichen theoretischen Kenntnissen auf die Praxiserfahrung aufbaut, können hier meiner Meinung nach absolute Top-Leute für die Wirtschaft hervorgebracht werden.


    Der Betriebswirt (staatl. gepr.) ist in eine Grundstufe und Fachstufe zerlegt. Die Grundstufe sorgt dafür, dass alle Teilnehmer eine gehobene Allgemeinbildung erhalten (wahlweise Physik oder Chemie, Deutsch in betrieblicher Verwendung, Wirtschaftsenglisch, Aspekte des Gesellschaftssystems der BRD wie z. B. Gesetzgebungsprozess etc.) und auf ein gemeinsames und gehobenes ABWL-Niveau herangeführt werden. Gerade das Fach Deutsch ist nicht mit dem in allgemeinbildenden Schulen zu vergleichen. Sprache wird im Fortbildungsstudium als Zweckmittel, als Instrument für den Einsatz zur zielorientierten Handlung und Handlungsvorbereitung vermittelt. In der Fachstufe werden Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer (heute ggf. als Handlungsfelder bezeichnet, ohne inhaltliche Änderungen hier) vertieft. Im übrigen ist der Mathematik- und Statistikanteil intensiver als beim IHK-BW. Sowohl in der Grundstufe, als auch in der Fachstufe wird integriert oder durch Zusatzunterricht (ggf. mit Zusatzprüfung) auf die Fachhochschulreife vorbereitet. Nach dem Abschluss dieses Fortbildungsstudiums fühle ich mich als sehr gut vorbereitet für das Berufsleben in einem Betrieb.


    Im Fazit würde ich sagen, dass es eine Frage des persönlichen Interesses und dem bisherigen beruflichen Werdeganges ist, welcher Betriebswirt im Einzelfall das richtige Fortbildungsstudium ist. Von einer unterschiedlichen Behandlung in der Wirtschaft, also betrieblich und überbetrieblich gesehen, ist mir persönlich nichts bekannt. In meinem Betrieb sind z. B. auch Betriebswirte VWA angestellt. Von denen ist die Betriebsführung, nach dem was man so hört, begeistert.


    G, ex-pect

    Das hat keine Bedeutung in der Sache. Den Kern der Diskussion sehe ich anderswo.


    Dein naiv besetztes, mehrfaches Hinterfragen eines Zitatabschnitts und das Aneinanderreihen von oberflächlichen und unverstandenen Begriffen und Bezeichnungen aus der Alltagssprache kann keine fundierte Argumentation ergeben. Weder inhaltlich, noch in der Art und Weise. Hier ergibt sich meiner Meinung nach die Gelegenheit für Dich, ein besseres Argumentieren als weiteres persönliches Teilziel in Dein Fachwirt-Studium zu integrieren und dort zu trainieren. Diese Fähigkeit im Fachwirt-Studium auszubauen, sozusagen als eine Unterart eines studium generale, ist etwas überaus spannendes, aber zugleich auch sehr anstrengendes. Das solltest Du nicht unterschätzen. Ich sehe aber Dein Potenzial dafür, Deine Gedanken noch besser ordnen zu können und auf den Punkt hin auszudrücken. Dieses Teilziel ist auch erstrebenswert. Nur wer sich im Berufsleben situationsadäquat auszudrücken vermag, natürlich neben der Fähigkeit, mitzudenken, wird beruflichen Erfolg haben können. Wobei das Übergewicht auf der Fähigkeit zu einer guten Kommunikation liegen wird.


    Eine gute oder sehr gute Argumentationsweise ist sicher auch eine Begehrlichkeit vieler Arbeitnehmer. Solltest Du dieses Teilziel erreichen, dann hast Du es geschafft, dann bist Du gleichwertig ausgebildet und kannst Dich gelassen der Konkurrenz auf der Bachelorebene stellen.


    G, ex-pect

    Naja, wie auch immer. Deine Forumulierung klingt schon etwas trotzig. Ich will mal darüber hinwegsehen, weil ich davon ausgehe, dass Du Dich bemühst.


    Es ist schon klar, dass eine solche Meinung auf ein geteiltes Echo stoßen kann. Die Aufstellung eines solchen Schemas kann aber keine Angelegenheit eines Mehrheitsprinzips sein, also wenn 10 Personen sagen, das Schema stimmt, einer sagt, es ist nicht gegeben. Vielmehr sollte schon, da es um wissenschaftliche Bildung geht, ein Begriffssystem gegeben sein, nach dem eine Ableitung und eine Präzision der Gesamtaussage möglich ist. Das ist derzeit nicht der Fall und meiner Meinung nach nicht zu realisieren. Der Gesetzgeber hat kürzlich dazu Stellung genommen, indem er eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzte und die rechtliche Gleichstellung der Fachwirte mit dem Bachelor beschloss. Damit gibt es kein vertikales Aufbauschema, sondern eine horizontale Ebene.


    Was kann daraus gezogen werden ? Ich würde sagen, persönliche Freiheit dafür, das zu tun, was den eigenen Interessen und Stärken entspricht. So muss ich z. B. nicht einen faulen Kompromiss eingehen, um persönlich und beruflich voranzukommen. Warum soll ich also ein Bachelor-Programm absolvieren, in dem ich die ABWL nochmals studieren soll und Studienschwerpunkte angeboten werden, die nicht meinen Vorstellungen entsprechen. Aus meiner Sicht wäre das eine glatte Ressourcenverschwendung. Zumal es jetzt keine Unterscheidung mehr gibt zwischen Uni- und FH-Niveau. Beide richten sich an den Vorgaben aus, die ein einheitlich umgesetztes Bachelor-Modell aus der Bologna-Reform vorschreibt. Der Bachelor beruht im wesentlichen darauf, praxisorientert ausgestaltet zu sein.


    Außerdem gefällt mir das Weiterbildungskonzept der IHK. Ich will also bei einem wirtschaftsnahen Institut, die IHK ist ja ein öffentlich-rechtlicher Wirtschaftsverband, mein Fortbildungsstudium absolvieren. Ausgerichtet am Bedarf der Wirtschaft und an meinen Interessen und persönlichen Stärken. Ich glaube auch, dass ich durch das Fortbildungsstudium auf Fachwirtebene mein gegebenes Potenzial nutzen und fördern kann sowie meine Persönlichkeit verfestigen werde. Für mich sind das triftige Gründe, die mir ein Fachwirt-Studium als passend für mich nahe legen.


    Um noch einmal den Bezug zum Thema herzustellen:
    Nur der Kaufmannsbrief + Berufserfahrung + Fachwirt-Studium = bringt Konkurrenzsituation zum Bachelor.


    G, ex-pect

    Es ist überflüssig, meine Beiträge 1 zu 1 zu zitieren. Daraus können die Leser keinen Nutzen ziehen, überdies wird der Thread unnötig aufgebläht.


    Um die Diskussion wieder zu versachlichen, kann ich Dir zugestehen, dass Dein Wunsch sehr deutlich wird, wonach ich folgendes Schema anerkennen und auf dieser Basis diskutieren solle:


    1. Bachelorebene
    .
    2. staatlicher Abschluss
    3. öffentich-rechtlicher Abschluss.


    Die mutmaßliche Meinung, diese Einteilung wäre die richtige Einteilung und von einem besonderem Nutzen, kann ich nicht teilen. Der Bachelor ist eine Erstausbildung, die übrigen basieren auf theoretischen und praktischen Vorkenntnissen. Deshalb denke ich, dass insoweit keine widerspruchsfreie Darstellung gelingt, die dieses Schema eindeutig zu rechtfertigen vermag. Dieses Schema kann noch nicht einmal allgemeingültige Begriffe zur Beschreibung einzelner Komponenten (Was soll ein Studium sein, Befög-Förderung für alle usw.) für sich reklamieren. Dazu wird wohl kommen, dass unlängst vom Bundestag ein Gesetz, soweit mir bekannt ist zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht, aber da lasse ich mich gerne korrigieren, eine rechtliche Gleichstellung beschlossen wurde.


    Auch eine Rangfolge 2. vor 3. kann ich nicht mittragen. Das habe ich bereits in meinen Eingangsbeitrag zu diesem Thema anklingen lassen und dort ausreichend begründet.


    Die einzige Staffelung, die meiner Meinung nach systemisch einwandfrei ist, ist die des IHK-Bildungssystems:


    1. Geprüfter Betriebswirt IHK
    2. Geprüfter Fachwirt IHK
    3. Kaufmann/Kauffrau


    Dieses Bildungssystem schreibt sich mit dem Beginn auf Ebene 3. fortlaufend weiter. Der Geprüfte Fachwirt IHK kann die Kaufmannsqualifikation (Sachbearbeiterqualifikation) nicht ersetzen, sondern tritt kumulativ dazu. Das operative Wissen wird ergänzt und erweitert um (zielorientiertes) Führungswissen. Der Geprüfte Betriebswirt IHK ist schließlich final, weil er vertieftes VWL-, Rechts- und Unternehmensführungswissen vermittelt.


    Gegenseitige Anfeindungen helfen hier meiner Ansicht nach nicht weiter. Sie helfen weder Dir, noch mir noch können die Leser, denn eine Forenteilnahme sollte nicht Selbstzweck sein, besondere Informationen daraus ableiten. Die Realität ist so, wie sie ist. Es ist im Grunde genommen ganz einfach.


    G, ex-pect