Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Eltern haben ein volljähriges Kind, für das kein Kindergeldanspruch mehr besteht.
Kind studiert, Eltern übernehmen Kosten für Studium Wohnung usw. und auch Krankenversicherung
Die ganzen Kosten habe ich als Unterhaltsaufwendungen angesetzt.
Kann ich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge die für das Kind bezahlt werden auch noch in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen? Dann wären sie ja eigentlich doppelt berücksichtigt, einmal als Vorsorgeaufwand und einmal als Unterhaltszahlung. Wie ist es denn richtig?
Und das Kind hatte einen Nebenjob und hat da Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten bekommen lt. der Lohnsteuerbescheinigung. Das Kind selber gibt keine Steuererklärung ab, da die Einkünfte nur € 2.000,- betragen haben.
Kann ich die einbehaltene KV und PV auch bei den Eltern in der Steuererklärung absetzen? Wenn ja, wo trage ich das ein?