Beiträge von NuMa

    Jetzt bin ich neugierig.. kommt man um die Rücktrittsgebühren rum wenn man Krankgeschrieben ist?
    Das Problem hatte ich beim letzten mal, also Ende 2014 beim zweiten Teil, da war ich 4 Wochen krank und auch im Zeitraum der Prüfung..

    Jetzt hab ich eine Frage..
    und zwar arbeite ich derzeit das IHK Skript zu Betrieblichen Management durch und bin mir bei etwas ganz unsicher.
    Es geht um die Projektplanung bzw. dem Projektablauf (IHK Skript Seite 62 - 71)
    Da ist schön die STartphase mit Unterpunkten sowie die Definitionsphase, Planungsphase und Umsetzungsphase mit einigen Unterpunkten und weiterhin ausführlich beschrieben.
    Muss ich das ganze aufzählen können bzw. könnte verlangt werden einen ganzen Projektablauf zu schildern?


    Lieben Gruß
    NuMa

    Ich persönlich habe das Wochenende bevorzugt.
    Klar der Samstag morgen bis mittag war weg, aber dafür bin ich ausgeruht dahin gegangen und musste mich nicht abhetzen wie es Wochentags der Fall sein kann.
    Hat man z.B. einen stressigen Arbeitstag gehabt, können manche evtl. nicht so schnell abschalten um den Stoff aufzunehmen.


    Nun zu meiner Erfahrung.
    Erst einmal verkauft das IFM eigene Skripte (stolzer Preis von 400€) die man eigentlich wegwerfen kann.
    Keiner in meinem Kurs hat wirklich diese Skripte benutzt. Natürlich hatten wir sie dabei, haben geguckt was der Dozent da vorne vorgelesen hat und alles, aber gearbeitet haben wir alle mit den Kiehl Büchern. Selbst einen Bekannten der seinen Wirtschaftsfachwirt bei der Teutloff gemacht hat und sich meine IFM Skripte angeschaut hat, hat nur den Kopf geschüttelt.


    Die Dozenten waren häufig einfach der "Knaller".
    Es gab einen Tag da ist der ganze Kurs geschlossen in der ersten Pause nach Hause gegangen, warum?
    Der Dozent ist vorne im Kreis gelaufen, hat keinen angeschaut und quasi nur vor sich hingenuschelt und das IFM Skript abgelesen. Bei Anfrage nach weiteren Beispielen kam immer wieder "hab keine". Das Skript kann ich mir zu Hause auch alleine durchlesen.
    Einige Dozenten haben sich ihre eigenen Dokumente zusammengestellt und rückblickend muss ich sagen, so einiges was sie da vorne uns erzählt haben, habe ich bisher nicht in den IHK Skripten des Wirtschaftsfachwirten gefunden..


    Man hat Online seinen Kalender wo Unterrichtstag, Ort und nötige Unterlagen aufgelistet sind, aber das wars auch schon. Also ich war mit der Betreuung mehr als unzufrieden da ich in meinem Kurs auch irgendwie die einzige war, die keine Literaturliste zugesendet bekommen hat (was für ein HGB,BGB, etc..) da bin ich natürlich die ersten male dauernd mit den falschen Nachschlagewerken aufgekreuzt, mehr als ärgerlich.


    Fazit für mich, ich bin mehr als enttäuscht über meine Wahl dieses Bildungsträgers und hät mein Geld lieber bei einen anderen gelassen..

    Ich würde dir gerne etws empfehlen, aber leider hatte ich damals mit meinem Anbieter eigentlich einen Fehler gemacht.
    Ich kann IFM jedenfalls nicht weiter empfehlen.
    Kann sein dass es in jedem Bundesland anders ist, aber ich bin absolut unglücklich mit meiner Entscheidung gewesen.


    Wann du am besten die Kurse machst obliegt dir. Ich konnte damals einfach nicht Abends 2x in der Woche da ich im Schichtdienst gearbeitet habe und die Firma es nicht abgesegnet hätte, so blieb mir nur der Samstag.
    Wann kannst du den am besten lernen? Und es zieht sich hin, also muss man sich das wirklich gut überlegen..

    ich habe mir noch einmal alles angesehen..
    Ich war am Donnerstag auch zur mündlichen Nachprüfung.
    Bei mir wurde der relativer Deckungsbeitrag, was sind Rückstellungen und wie errechne ich den Deckungsbeitrag, sowie Fragen ums BAB gestellt.
    Zusätzlich sollte ich noch eine Break even Analyse, Bilanz sowie GuV Konto anzeichnen.

    Um dieses Thema kurz wieder aufzugreifen..
    Ich möchte nur sicher gehen dass ich es richtig verstanden habe..
    D.h. also wenn ich den 1. Teil, also die Wirtschaftsbezogene Qualifikationen bestanden habe, aber 3x durch die Handlungsspezifischen Qualifikationen durchfalle, ist somit das Prüfungsverfahren beendet und ich müsste noch einmal komplett von vorne mit den ganzen Prüfungen anfangen?


    Lieben Gruß
    NuMa


    Ich bin aus Niedersachsen und habe Rechnungswesen sowie Recht und Steuern wiederholt.
    Da ich diese beiden Prüfungen wiederholt habe musste ich auch nur für diese beiden Prüfungen bezahlen, wäre normalerweise blödsinn wenn man den kompletten Betrag zahlen müsste obwohl man nicht alle Prüfungen ablegt.
    Aber ob das überall so ist kann ich natürlich nicht mit Sicherheit sagen

    Zitat von "A-jay"

    Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass im Rahmen des § 110 BGB der Vertrag wirksam ist. Die Person muss von seinem Ausbildungsgehalt die Lebenskosten in der Nachbarstadt tragen und darf laut Aussage der Eltern frei über die Restsumme verfügen. 2000 € in Raten (Wieviele Raten? z.B. 2000 : 36 Monate = 55 €) kann durchaus mit eigenen Mitteln bewirkt werden. Wenn er nun 36 Monate lang je 55 € an B gezahlt hat, hat er die Leistung bewirkt, so dass der zwischen ihm und B geschlossene Vertrag, als von Anfang an wirksam gilt. So meine Meinung.



    ich habe ebenfalls nach &110 BGB gehandelt.
    In Recht und Steuern gab es noch die Frage nach Tarifvertragsparteien sowie Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag.


    Meine Frage bezüglich Rechnungswesen hat sich eben erledigt.. es war der Grundsatz von der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip..