Beiträge von Ziegler80

    Habe am Samstag auch nach einer gefühlten Ewigkeit die Ergebnisse bekommen...


    67 Punkte im 1. und 96 Punkte im 2. Teil.


    Ich bin zwar sehr zufrieden, aber auch meine Ergebnisse dokumentieren die fast schon bizarre Unausgewogenheit dieser Prüfung. Teil 1 war wirklich sauschwer bzw. waren die Fragestellungen z. T. einfach dämlich. Teil 2 war hingegen fast schon zu einfach - als hätte irgendwer nach der Konzeption von Teil 1 ein schlechtes Gewissen gehabt und sich dann bemüht das zu kompensieren...


    Um aber mal eine Lanze für die Prüfer zu brechen muss ich einräumen, dass sie bei mir (oder auch generell?) sehr kulant bewertet haben. Ich hätte mir vermutlich keine 67 Punkte in Teil 1 gegeben für den verzweifelten Blödsinn den ich da teilweise geschrieben habe. Im 2. Teil hatte ich u. a. eine Rechenaufgabe falsch, und habe scheinbar wegen einer großzügigen Folgefehler-Bewertung kaum Punkte verloren.


    Weiß eigentlich jemand wie die IHK mit Rundungen umgeht?


    Ich gehe mal davon aus, dass meine 81,5 Punkte mit 82 im Zeugnis stehen. Aber was passiert, wenn ich z. B. beim Fachgespräch auf 79 Punkte komme. Rechnen die dann 81,5 + 79 / 2 = 80,25 = Note 3 in der HBQ oder 82 + 79 / 2 = 80,5 = 81 aufgerundet = Note 2 ?

    Hallo,


    das ist wirklich bitter und noch bitterer ist es, dass manche IHKs die Wiederholung von nur bestandenen Prüfungsteilen sogar zulassen.


    Nun ja - Schuld bin ich letztlich natürlich selber. Wie kann man nur so doof bzw. nervös sein, dass man Aufgaben auf der Rückseite übersieht :cry:


    Wenn die HBQ nicht richtig gut wird, werde ich wohl nur das Zeugnis mit dem Titel zu meinen Bewerbungen hinzufügen und das mit den Noten weglassen. Nach dem was ich hier so gelesen habe, machen das ohnehin viele so. Gibt es eigentlich analog zu den kfm. Berufsausbildungen auch eine Prüfungsstatistik aus der der Notenspiegel hervorgeht? Würde mich nicht wundern, wenn der Durchschnitt der Gesamtpunktzahl bei Wirtschaftsfachwirten niedriger ist als z. B. beim Bürokaufmann (da sind es immer so um die 70 Punkte und diese Prüfung ist auch definitiv einfacher).


    LG


    Martin

    Hallo Leute,


    vielen Dank für euer Interesse und euer Engagement zu meinem Problem.


    Der IHK Mitarbeiter hatte -wenn ich mich recht entsinne- genauso argumentiert wie Reinhard. Dieser eigentlich glasklare Satz mit der Wiederholung bestandener Prüfungsteile bezieht sich auf die vorangegangenen Sätze in diesem Absatz und da ist eben von nicht bestandenen Prüfungen die Rede.


    Beim Veranstaltungsfachwirt z. B. gibt es beim § 8 einen eigenen Absatz dazu, der wirklich für sich selbst steht und meiner Auffassung nach absolut eindeutig ist (obwohl ich bei juristischen Einschätzungen auch oft voll daneben liege - aber da kann ich mich ja jetzt mit Reinhards Worten mit dem Freimachen vom gesunden Menschenverstand trösten :) :(


    (3) Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandene Prüfungsleistungen einmal zu wiederholen. Werden
    bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt in diesem Fall das Ergebnis der letzten Prüfung.


    Es könnte also wirklich sein, dass hier andere Fachwirte klar im Vorteil sind und es ist eine spannende Frage, ob der Gesetzgeber das wirklich genauso wollte ober ob es einfach ein "handwerklicher" Fehler beim Schreiben der Verordnungen war, der in letzter Konsequenz zu einer Benachteiligung von Wirtschaftsfachwirten führt.


    LG


    Martin

    Hallo,


    ich habe im März den 1. Prüfungsteil absolviert (WBQ) und mit im Schnitt 77 Punkten auch einigermaßen ordentlich abgeschnitten. Da ich in RW und UF dooferweise die jeweils letzte Aufgabe auf der Rückseite übersehen habe, bin ich dennoch unzufrieden und wollte diese beiden Fächer wiederholen (obwohl ich sie mit 64 bzw. 65 Punkten bestanden hatte). Im Hinblick auf die Formulierung in § 8 der Prüfungsordnung "...Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung." war ich eigentlich sicher, dass dies auch möglich ist. Ich bin auch gar nicht unbedingt so total notengeil, aber ich habe eben ausgerechnet in RW Note 4, arbeite seit Jahren im RW und will mich bestimmt nicht mit einem Zeugnis bewerben, in dem in RW eine 4 steht... :cry:


    Ich rief die IHK an um mich zu informieren wie ich einen entsprechenden Antrag für die Herbst Prüfung stellen soll. Die 1. Mitarbeiterin hat mir davon abgeraten ("es könnte ja auch schlechter werden...") aber sie stimmte mir zu, dass dies auch in meiner Konstellation möglich ist. Sie hat mich dann an einen Kollegen weiterverbunden, der diesen § 8 aber anders interpretiert und der Auffassung ist, dass bestandene Prüfungsteile nur dann wiederholt werden können, wenn man in mindestens einem Fach durchgefallen ist.


    Das ist für mich überaus frustrierend und ich verstehe auch den Sinn nicht so wirklich. Es ist doch ungerecht, wenn jemand zur Notenverbesserung auch eine bestandene Prüfung wiederholen kann wenn er in einem Fach durchgefallen ist, wohingegen jemandem der in allen Fächern durchgekommen ist diese Möglichkeit komplett verweigert wird. Konsequent wäre es doch dann, wenn Wiederholer auch wirklich nur die Fächer wiederholen dürften in denen sie vorher scheiterten.


    Hab mir nun auch mal die Verordnungen anderer Fachwirte angesehen (bei denen die WBQ auch identisch ist) und festgestellt, dass es diesbezüglich immer leicht unterschiedliche Formulierungen gibt. Beim Küchenmeister oder auch beim Veranstaltungsfachwirt z. B. steht "...Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. Wird eine bestandene Prüfungsleistung erneut geprüft, ist das letzte Ergebnis zu berücksichtigen...". Diese Formulierung ist für mich sogar noch eindeutiger als beim WiFaWi und es ist doch auch kaum vorstellbar, dass ein (angehender) Veranstaltungsfachwirt die WBQ in dieser Konstellation wiederholen darf und ein Wirtschaftsfachwirt nicht (welchen Sinn würde der Gesetzgeber da wohl sehen?).


    Ich bin jedenfalls echt orientierungslos und würde mich freuen, wenn sich da jemand auskennt (die Koryphäe Reinhard?) oder sogar schon selber Erfahrung mit so einer Wiederholungsprüfung oder einem entsprechenden Antrag gemacht hat.


    Danke für alle Antworten!


    LG


    Martin