Beiträge von legreg

    moin paul,
    zum thema maschinenbauer/konstrukteur oder tbw kann ich nicht viel sagen.
    ich komme aus der kaufm. ecke und werde wohl dieses jahr den bw ihk machen.


    deine einschätzung, dass ein bißchen kaufm. theorie auch in der praxis durch erfahrung kommt würde ich aber so nicht komplett unterschreiben.
    klar ist die erfahrung viel wert aber die basics solten schon sitzen.
    und (plan)kostenrechnung, deckungsbeiträge, evaluationsverfahren und weiss der geier was werden dir in der praxis selten erklärt, da musst du in der jeweiligen situation genau wissen worum es geht.
    klar ist das alles kein hexenwerk aber kaum einer hat die themen drauf ohne sie jemals richtig gelernt zu haben.
    solltest du das alles nie jemals benötigen dann brauchste dir auch keinen kopf über eine kaufm. zusätzl. weiterbildung maachen. ganz egal ob studium, ihk oder sonst was.


    kurzum bildung ist nie verkehrt und wenn du sie in einem zerifikatsbegeistertem land wie deutschland noch nachweisen kannst dann ist doch alles jut.


    in dem sinne gute entscheidungsfindung.

    moin,
    TK auf das angebot komme ich dann zurück. sehr cool. muss mir aber erst so meine gedanken machen.
    habe gestern mal angefangen zu schauen mit welchen anbietern man da verhandeln kann. frage mich echt wer die ganzen fahrzeuge bewegen soll die so rumstehen.
    eine sache verstehe ich dann nicht vermutlich weil theorie und praxis auseinenderklaffen.
    1. nehme ich zur berechnung der kalk abschreibung beim wbw die rabattierten oder normalen preise?
    2. bezieht sich der rw dann auf welchen preis? mit oder ohne rabatt?
    3. ein kumpel meinte die kalk abschreibungen muss ich aufteilen also nach lang und kurzstrecke und in dem verhältnis dann auch auf variabel und fix???
    det steht so aber nich in der formelsammlung

    Moin zusammen,


    @Frau_S den Vergleich geleast und gekauft kann man grundsätzlich schon in einer Kostenvergleichsrechnung anstellen. So richtig fit bin ich hier aber och nicht.
    Du wirst wohl die Laufzeiten angleichen müssen, also wenn der Leasingvertrag kürzer läuft die Nutzung mit einem unterstelltem Erwerb verlängern. In dem Fall dann wohl als zwischenfinanzierte Lösung.
    Jetzt stellt sich aber die Frage ob rein fremd oder mit eigenen Anteilen und in welcher Höhe jeweils.
    Auf die eigene Finanzierung müsste wieder ein kalkulatorischer Zins druff. Dann haste aber auch noch die Frage was mit Instandhaltung und Wartung und so nem Gedönse ist. Wenn eure Luxusschlitten jetzt noch Full Service Leasingverträge haben und die mit ihren Einkaufskontingenten coole Deals machen können bei so typischen Betriebsservices und Reifen etc. dann wird der Vergleich wieder komplizierter oder sogar doch irgendwann unsinnig.
    Aber wie schon geschrieben bin ich hier auch nur Lernender.
    Vielleicht erklärt Tim uns doch noch wie das richtig abläuft würde mich auch interessieren.


    TK du meintest solche Vergleiche würden für eine PA nicht reichen und man würde wahrscheinlich durchfallen.
    Bei uns stehen nächstes Jahr vermutlich drei kleine Lieferfahrzeuge an. Da ich nächstes Jahr auch den zweiten Teil vom BW machen wollte dachte ich es sei eine coole Idee den Prozess zu betreuen und in der PA umzusetzen. Zumal das zeitlich super zusammen läuft. Also da stellt sich dann wohl auch die Frage ob kaufen oder leasen.

    Moin Betriebswirt2016,
    kann dein Problem total nachvollziehen. Ich muss oder will nächstes Jahr den zweiten Teil machen.
    Und direkt im Anschluss die PA.
    In den letzten Monaten habe ich den Job gewechselt und bin jetzt bei einem kleinen Start Up im Cateringbereich. Hier gibt es echt nicht viel. Da muss ich auch schauen was ich an Themen zusammen bekomme. Klar gibt es Entwicklungen aber jetzt ist eine kleine Konsolidierungsphase angesagt bis ins neue Jahr. Mehr als 2 Caddys und 1 Vito wird nicht viel passieren.
    Bleib mal am Ball und teil Geistesblitze hier mit.

    Hi Forum, Tim und Klaus,


    diesmal habe ich zur Abwechslung ein echtes Verständnisproblem.
    Leider wieder eine Aufgabe aus Herbst 2016.


    Ausgangssituation (verkürzt aber wesentliche informationen):


    Produktions GmbH hat Bestandsveränderungen bei Spezialöl
    1200 Liter Schlussbestand
    Wiederbeschaffungspreis 24€/Liter


    Zu berechnen waren gem. Bewertungsvereinfachungsmethoden mit FiFo und gewogener Durchschnitt.
    FiFo: 32 000€
    Durchschnitt: 33 816€
    So weit, so gut.


    Teilaufgabe c verlangt nun nach dem tatsächlichen Bilanzansatz unter Angabe der betreffenden Vorschriften. (8 Punkte)
    Lösungsvorschlag:
    I.d.R. IAS 2.9
    aber gem. IAS 2.32 erlaubtes Abweichen...Vorschrift wird nahezu komplett zitiert...mit dem Ergebnis:
    Bilanzansatz mit 1200Liter x 24€/Liter = 28 800€


    Mein Problem:
    IAS 2.32 greift doch nur für RHB die in Vorräte/Fertigerzeugnisse einfliessen im Zuge der Herstellung bzw. dafür bestimmt sind.
    Im Text sind keine Angaben diesbezüglich, also nahm ich an, super....ein Spezialöl, welches auch als Spezialöl verkauft werden kann.
    Somit würde IAS 2.32 nicht in Betracht kommen.
    Andererseits wurden keine Angaben zu geschätztem Verkaufserlös, geschätzen Vertriebskosten oder geschätzten Kosten für Fertigstellung gemacht, welche eine Ermittlung des Nettoveräußerungswertes ermöglicht hätten.


    Wie hätte ich nach Aufgabenstellung auf die Berücksichtigung von IAS 2.32 kommen müssen?
    (mal abgesehen vom Ausschlussprinzip weil sonst keine Angaben gemacht wurden)
    Oder habe ich IAS 2 komplett falsch verstanden? Hoffentlich nicht

    Hi Klaus,
    schön, dass du immer antwortest, und Tim natürlich auch.


    Ich frage mich halt, was passiert bei solchen Lösungsvorschlägen wenn man in beiden Fällen Gelangensbestätigung nennt, was richtig ist, und man an einen Korrektor gelangt, der dann doch die Vorschläge vorzieht...


    Ich glaube ich lasse die ganzen Lösungsvorschläge ausser Acht und stelle nur noch Fragen bei Verständnisproblemen

    Okay, also kann ich davon ausgehen das der Lösungsvorschlag falsch ist, richtig?


    Dann mal die nächste Frage an die Experten:
    Bei den Nachweisen des Warentransports (USt etc.)
    nennt die IHK als Lösungsvorschlag die Gelangensbestätigung nur für die Beförderung, nicht für Versendung (Klausur Herbst 2015).
    Die Gelangensbestätigung ist aber m.W.n. sowohl für Beförderer, Versender, Selbstabholer gültig, spätestens seit Ende 2013.
    Ich weiss, ich soll auf erfahrene, lösungungsvorschlaguneingenommene Korrektoren hoffen aber irgendwie muss ich meine wachsende Unsicherheit hier zu Text bringen....wenn das so weitergeht lerne ich bald lieber ohne alte Klausuren...

    @ Tim: habe leider nur eine themenbezogene Sammlung an Aufgaben anhand der Kürzel vermute ich aber das es Herbst 2016 war?!
    @ Klaus: Danke für deine motivierenden Worte aber besteht das Problem nicht in erster Linie darin, dass es überhaupt nicht sein kann/darf das korrekte ergebnisse wegen eines falschen lösungsvorschlages in gefahr sind nicht gewertet zu werden(vermutlich geht es nur um 1 Punkt aber stell dir mal vor du hast sonst 49 Punkte erreicht)


    vielleicht hat Tim ja Zugriff auf die entsprechende Aufgabe und der Fehler (Berechnung) liegt einfach bei mir (was noch schlimmer wäre :D )
    in dem Fall wäre ich über einen hinweis echt dankbar

    Hi Forum,


    kaum angefangen zu lernen schon kommt der erste Frust.
    Thema: Berechnung der Gewerbesteuer
    Sollte man ja eigentlich im Schlaf können aber....


    Klausur IHK
    Teilaufgabe 1a sollte das zu versteuernde Einkommen berechnet werden.
    Ergebnis: 548 750 €
    In Teilaufgabe 1b wird verlangt:
    Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und SoliZ zu berechnen.
    Hinweise: Rechtsquellen angeben, Hebesatz von 390% und z.v.E und Gewerbeertrag sind zahlenmäßig identisch.


    Warum wird die Steuermesszahl auf 548 750€ angewandt und nicht auf abgerundete 548 700€?


    Wenn es daran schon scheitert dann gute Nacht X(:S