Beiträge von Franka


    Hallo schnaffti,


    mit dem Thema kämpfe ich auch etwas.
    Vielleicht hilft dir folgende Erklärung (ich übernehme aber keine Gewährleistung für die Richtigkeit!):


    Die vertragliche Haftung
    Es besteht z.B. ein Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus (Aufnahme- und Behandlungsvertrag). Wird ein Bestandteil aus dem Vertrag verletzt wird das Verschulden geprüft (wer hat die Verletzung zu vertreten?). Hat z.B. ein frisch ausgelernter Arzt eine OP vorgenommen für die er noch nicht die nötige Erfahrung hat, weil der erfahrene Arzt erkrankt ist, und hat die OP nicht fachgerecht durchgeführt und der Patient darauf hin erneut durch einen kompetenten Arzt operiert werden muss, kann dies eine Verletzung des Vertrages darstellen.


    Wer hat das zu verantworten? Der Arzt oder der KH-Träger?


    In erster Linie ist der Träger haftbar, weil er dafür verantwortlich ist qualifiziertes Personal auszuwählen, die den Anforderungen gerecht werden können.


    Der verantworltich Arzt ist erkrankt und der junge Arzt hat die OP trozt mangelnder Fähigkeiten durchgeführt.


    Für den Träger kommt das Organisationsverschulden in Frage, weil er nicht für ädaquaten Ersatz bzw. für eine kompetente Vertretung gesorgt hat. Im Zweifelsfall hätte die OP verschoben werden müssen.


    Für den Arzt kommt das Übernahmeverschulden in Frage, weil er die OP nicht hätte durchführen dürfen, da ihm die erforderliche Erfahrung fehlte.
    Er hat somit fahrlässig gehandelt.
    Dazu steht im BGB §276, Abs.2: Fahrlässig handel, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Daraus resultiert eine fahrlässige Körperverletzung nach StGB §229 und fällt unter die deliktische Haftung!
    Deliktisch, weil es eine unerlaubte Handlung ist und eine Verletzung des Rechtsgutes darstellt.


    Der Arzt ist ein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe (da hängt es bei mir!) des Krankenhauses und somit nicht direkt haftbar. Der Träger hat die Verantwortung dafür zu übernehmen. Gegenüber dem Arzt hat der Träger die arbeitsrechtliche Displinarmöglichkeiten wie die Abmahnung, Kündigung und/oder Beteiligung am zu leistenden Schadenersatz.


    Die Folge aus der vertraglichen Haftung können Schadensersatz/Schmerzengeld sein. (siehe dazu §§ 249, 253 BGB).


    Die deliktische Haftung:


    Voraussetzung ist hier die Verletzung eines Rechtsgutes aufgrund unerlaubter Handlungen. Die Definition des Rechtsgutes steht in §823 BGB:
    "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das LEBEN, die GESUNDHEIT, die FREIHEIT, das EIGENTUM oder ein SONSTIGES RECHT eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (Verweis auf §253 BGB).


    Wegen der Garantenstellung nach StGB §13 strauchel ich auch.
    Dort heißt es: BEGEHEN DURCH UNTERLASSEN "Wer es unterläßt einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetz gehört, ich nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht."


    Der Erfolg im o.g. Beispiel ist für mich die verfuschte OP mit der Folge, dass der Patient sich einer weiteren OP zur Korrektur unterziehen muss. Der Arzt hat es "erfolgreich" geschafft den Pat. zu einer zweiten OP zu bringen. Der Erfolg der 2.Op wäre abzuwenden gewesen, wenn er die OP unterlassen hätte.


    Das ist kompliziert wie ich finde.


    Ein einfacheres Beispiel finde ich zum Thema Garantenstellung folgendes:


    Ein Pat. hat eine kieferchirugische ambulante OP hinter sich gebracht. Weil der Pat. so viel angst hatte, erhielt er ein Beruhigungsmittel, welches die Verkehrstauglichkeit einschränkt. Der Arzt hat ihn darüber nicht nachweislich informiert und ihn nach der OP heim fahren lassen. Der Pat. baut einen Unfall mit Todefolge.


    In diesem Fall hat der Arzt eine Garantestellung, weil er es unterlassen hat den Patienten über die Nebenwirkungen aufzuklären um den Erfolg (= Unfall mit Todesfolge) abzuwenden. Er hat somit fahrlässig gehandelt (§276 BGB, Abs.2)


    Hier bin ich mir selbst aber unsicher, ob nicht eine grobe Fahrlässigkeit besteht. Weil grobe Fahrlässigkeit (glaube ich) auch den Vorsatz beinhaltet. Vorsatz bedeutet wiederum das Wissen und bewusste Wollen zur Tat. Dies mag ich dem Arzt nicht unterstellen. Die alleinige Fahrlässigkeit kommt mir persönlich etwas milde vor, weil ein Arzt einfach in seinem Routinealltag an diese wichtige Aufklärungpflicht zu denken hat. Da gibt es meiner Meinung nach keine Ausreden.


    Mmmh, so das war´s.
    Ich merke grad, dass ich hier selbst noch viel für mich zu klären habe. Das Beste wird es sein, wenn ich eine Freundin anrufe und es mir noch einmal erklären lasse (sie ist Staatsanwältin ^^).


    Viel Erfolg wünsche ich uns allen für die kommende Woche!


    Wieder "vollere" Grüße
    von
    Franka

    Zitat von "Steakknife"

    Ich finde es gut, dass das Niveau der Fachwirtprüfungen bei der IHK hoch gehalten wird. Alles andere würde den Titel "Fachwirt" abwerten.


    steakknife


    Hallo zusammen,


    ich schließe mich der Aussage von steakknife an.


    Trotzdem muss ich die IHK trotzdem kritisieren. Im 2.Teil sind einfach zu viele fachferne Inhalte drin, die meiner Meinung nach nicht hinein gehören. Ich kämpfe mich grad für den 2. Teil zur Prüfung durch. Und ich finde den spezifischen Teil noch mal eine Nummer anders und viel detaillierter. Allerdings sind Rahmenbedingungen zur Prüfung humaner. Je Tag 2 Prüfungen á 90 Min. Obwohl ich momentan selbst an mir und mein Bestehen in allen vier Fächern zweifele......


    Der erste Teil ist in der Tat vom Umfang her völlig überzogen. 4 Prüfungen an einem Tag sind schlicht und ergreifen zu heftig.


    Aber ich finde es auch richtig, dass ein gewisses Niveau abverlangt wird, weil es wirklich auf Qualität und nicht auf Quantiät ankommt.


    Grüße von einer "leeren"


    Franka

    Hallo HS,


    in unserem Unternehmen wird nach TVL gezahlt und wenn jemand in leitende Funktionen übernimmt kommt er in die Gruppe 10. Also wie bei dir.
    Doch da bin ich noch nicht angekommen.


    Gruß
    Franka


    Zitat von "Hack.Skasch"

    Hallo zusammen,
    auch mich würde interessieren wer sich weiterentwickeln konnte.


    Was mich auch interessiert ist, wieviel Geld man mit der Fortbildung verdienen kann!!! Mein Chef hat mir eine Gehaltserhöhung nach Beendigung der Fortbildung in Aussicht gestellt (Denke min. TG 10 nach TVöD).
    Freue mich über ein paar Antworten.
    Gruß
    HS

    Zitat von "Franka"

    Heiho zusammen,


    und hat jemand noch Erfahrungswerte über die berufliche Entwicklung nach dem Fachwirt?


    Über Euer Feedback freue ich mich.
    Franka


    Hallo in die Runde,


    diese Frage möchte ich einfach mal hoch schupsen und bin gespannt auf eure Antworten.


    Herzliche Grüße,
    Franka


    Hallo Michael,


    in diesem Posting habe ich dazu etwas geschrieben:


    http://www.fachwirt-forum.de/f…achhilfe-forum-t3615.html


    Ich denke dabei an die Möglichkeit Fragen oder Aufgaben zu posten. Jeder den es interessiert könnte sich an die Aufgabe machen und die Endergebnisse verglichen bzw. diskutiert werden.


    Mir persönlich ist es eine große Hilfe, dass ich hier jemanden gefunden habe wo ich wirklich tolle Unterstützung erfahre. Ich würde es klasse finden, wenn es noch mehr solche Personen geben könnte.


    Herzliche Grüße,
    Franka