Beiträge von Honeykatze1

    Hallo, hatte meine Präsentation am Mittwoch und die war echt entspannt.
    Ich konnte aus 2 Situationen wählen und hatte eine halbe Stunde Vorbereitungszeit, anschließend ging es hinein in die Höhle des Löwen ;0). Die Prüfer haben mich gefragt ob ich mich gesundheitlich in der Lage fühle und anschließend eine kurze Vorstellungsrunde, dann ging es zu meiner Präsentation über und in das Fachgespräch, welches richtig gut für mich lief. Die Themen kamen zum größen Teile aus den Bereichen FuZ, Betriebliches Management und Unternehmensführung. Fragen wurden aus den Bereichen der Motivation, Gruppen (gruppendynamische Prozesse) Team, Konfliktmanagement, Führungsstile, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, etc. Hoffe ich konnte einen kleinen Einblick in meine Prüfungssituation geben und weiterhelfen, bei lief echt besser als gedacht und konnte mich sorgar dadurch im schriftlichen noch verbessern :D. Alle die diese noch vor sich haben, nur keine Panik wer, die schriftlichen geschaft hat der schaft die letzte Hürde auch noch irgendwie. Also, allen viel Erfolg!

    Hallo uns wurde gesagt die schriftliche zählt doppelt und die mündliche einfach zusammen müssen zum bestehen 150 Punkte erreicht werden und die durch 3 sind 50, eine Mitstreiterin musste letzte Woche in VWL zur mündlichen antreten hat es geschafft es kam dran z.b. die Konvergrenzkriterien, EZB, Infaltionsrate Arbeitsloenqote, BWL wurde AG und GmbH abgefragt, sie meint hauptsächlich was in den letzten Monaten in den Medien vertreten war, es ging ja sehr viel um die EZB und den Leitzinz, Griecheland etc.


    LG das klappt schon :wink:

    Kein Problem gern geschehen, ich meine natürlich "WER WILL WAS VON WEM WORAUS" sorry für den Schreibfehler :D . Hier nochmal einige Beispiele
    Der Verkäufer will die Zahlung 433 Abs. 1 vom Klaus aus dem Kaufvertrag 433. Abs. 2, ein Kaufvertrag 433 kommt durch zwei willenserklärungen zustanden, der Antrag §145 und die Annahme § 147.


    Dann schau ob der Klaus minderjährig ist, nehmen wir an ja, dann müsste ja noch der §108? und der Taschengeld §110 in Frage kommen.


    Hier dreht sich alles um den Kaufvertrag = 433BGB, also sollten bei 433 auch die anderen mit Bleistift stehen, so kannst du dann wenn so ein Fall kommt, du die § nicht weist sie dort abschreiben.


    Wenn es heißt der 16 jährige hat ein Moped vom Taschengeld gekauft, dann gibt es mit der montl. Rückzahlung zu Problemen, dann musst du schreiben, (wer will was von wem woraus)
    ]Der Verkäufer will sein Geld aus dem Kaufvertrag § 433 Abs. 2, ein Kaufvertrag kommt durch § 145 den Antrag und § 147 die Annahme zustande. Da der 16 jährige Minderjährig ist ist er beschränkt geschäftsfähig § 106, er hatte keine Einwilligung des ges. Vertreters § 107 BGB. Er hat den Vertragsabschluss § 108 Abs. 1 BGB ohne Einwilligung geschlossen. Der Verkäufer müsste laut § 108 (2)1 die nachträgliche genehmigung des ges. Vertreters einholen§ 1626-1629. Zu prüfen wäre noch der Taschengeld§110 (der sogenannte Taschengeld §, sollte das Taschengeld zu seiner freien Verfügung stehen und er mit diesen Mitteln einen Kaufvertrag eingehen ist der Kaufvertrag wirksam. Dabei spielt die Höhe keine Rolle, wenn er z.B. jeden Monat 1000 Euro als Taschengeld erhält kann der auch so einen Kaufvertrag abschließen. Würde er nur 50 Euro im Monat erhalten wäre ein Kaufpreis z.B. 50000 nicht gerechtfertig und der Kaufvertrag nichtig. In diesem Fall könnte der Verkäufer nur die nachträgliche Zustimmung der Eltern einholen § 108.


    Ich hoffe es hilft Dir weiter, wichtig ist das Du die Fragen richtig ließt denn es kann sein das wie es im Herbst war, eine Frage Definieren Sie die Unternhemer und Verbraucher unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage, das heißt Du musst die § aufjedenfall dazuschreiben und nicht nur was ein UN und ein Verbraucher ist
    oder z.B. Nennen Sie drei Vorschriften im Schuldrecht, in denen der Begriff des Verbrauchers verwendet wird, das heißt nich einfach schreiben Verbrauchsgüterkauf Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften sondern die §§ müssen hin § 474BGB §312BGB ich hab es so gemacht das ich mich immer auf die § bezogen hab egal ob die verlangt wurden oder nicht hab ich zur Beantwortung der Fragen einen besseren Einstieg gefunden z.B. Nach § 434 Abs. 3 BGB liegt ein Sachmangel vor auch wenn der Käufer eine andere Sache liefert usw.


    Also viel Glück und keine Angst das wird schon.

    Bei welcher IHK besuchst Du den Kurs?


    Hab auch im Oktober geschrieben und alles auf anhieb bestanden, was ich nie gedacht hätte. Bei uns im Kurs sind 80% durchgefallen einige konnten per Nachprüfung noch was retten andere müssen im Frühjahr nochmal ran, aber das ist auch keinen Schande. Mir ging es ähnlich wie dir, hatt immer das Gefühl das ich nichts weiß und mich vielleicht falsch vorbereite gerade in Recht hatte ich echt Panik. Aber es hat super geklappt schau Dir aufjedenfall § 433 Kaufvertrag alles was damit zu tun hat an, wenn Du Dir die Prüfungen anschaust kannst du erkennen das fast in jeder Prüfung was mit Kaufvertrag dran kam und eventuell mit Minderjährigen, Rückgaberecht etc. lern bloß nichts auswendig das hilft Dir in der Rechtprüfung nicht wirklich weiter Du musst es anwenden können darauf kommt es an und die anderen Fächer hast Du auch noch, gehe bei Recht an einem Fall immer nach dem gleichen Schema ran, Wer Will Was von Wem voraus, das hilft schon weiter und wenn Du weißt wo du es im Gesetz findest ist auch schon die halbe Miete versuch immer wieder Fälle zu lösen und achte dabei vorallem auf die Zeit denn die drückt aufjedenfall, also keine Panik, das wird schon.

    Hallo ElliPB, hab bei IHK Halle/Dessau geschrieben und die sagen uns am Prüfungstag schon das es 6 Wochen dauert wird und die haben sie eingehalten. Aber bei Dir muss das kein schlechtes Zeichen sein, also Kopf hoch ich drück die Daumen.

    Huhu haben heute unsere Ergebnisse bekommen alles auf anhieb geschafft
    Gratuliere denen die es auch beim ersten Mal geschafft haben, bei uns sind sehr viel durchgefallen vorallem in Rechnungswesen. Ich jedenfalls hab am Wochenende schon einmal einen Grund einbisschen zu feiern, groß gefeiert wird nätürlich zum Schluss,