Kein Problem gern geschehen, ich meine natürlich "WER WILL WAS VON WEM WORAUS" sorry für den Schreibfehler . Hier nochmal einige Beispiele
Der Verkäufer will die Zahlung 433 Abs. 1 vom Klaus aus dem Kaufvertrag 433. Abs. 2, ein Kaufvertrag 433 kommt durch zwei willenserklärungen zustanden, der Antrag §145 und die Annahme § 147.
Dann schau ob der Klaus minderjährig ist, nehmen wir an ja, dann müsste ja noch der §108? und der Taschengeld §110 in Frage kommen.
Hier dreht sich alles um den Kaufvertrag = 433BGB, also sollten bei 433 auch die anderen mit Bleistift stehen, so kannst du dann wenn so ein Fall kommt, du die § nicht weist sie dort abschreiben.
Wenn es heißt der 16 jährige hat ein Moped vom Taschengeld gekauft, dann gibt es mit der montl. Rückzahlung zu Problemen, dann musst du schreiben, (wer will was von wem woraus)
]Der Verkäufer will sein Geld aus dem Kaufvertrag § 433 Abs. 2, ein Kaufvertrag kommt durch § 145 den Antrag und § 147 die Annahme zustande. Da der 16 jährige Minderjährig ist ist er beschränkt geschäftsfähig § 106, er hatte keine Einwilligung des ges. Vertreters § 107 BGB. Er hat den Vertragsabschluss § 108 Abs. 1 BGB ohne Einwilligung geschlossen. Der Verkäufer müsste laut § 108 (2)1 die nachträgliche genehmigung des ges. Vertreters einholen§ 1626-1629. Zu prüfen wäre noch der Taschengeld§110 (der sogenannte Taschengeld §, sollte das Taschengeld zu seiner freien Verfügung stehen und er mit diesen Mitteln einen Kaufvertrag eingehen ist der Kaufvertrag wirksam. Dabei spielt die Höhe keine Rolle, wenn er z.B. jeden Monat 1000 Euro als Taschengeld erhält kann der auch so einen Kaufvertrag abschließen. Würde er nur 50 Euro im Monat erhalten wäre ein Kaufpreis z.B. 50000 nicht gerechtfertig und der Kaufvertrag nichtig. In diesem Fall könnte der Verkäufer nur die nachträgliche Zustimmung der Eltern einholen § 108.
Ich hoffe es hilft Dir weiter, wichtig ist das Du die Fragen richtig ließt denn es kann sein das wie es im Herbst war, eine Frage Definieren Sie die Unternhemer und Verbraucher unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage, das heißt Du musst die § aufjedenfall dazuschreiben und nicht nur was ein UN und ein Verbraucher ist
oder z.B. Nennen Sie drei Vorschriften im Schuldrecht, in denen der Begriff des Verbrauchers verwendet wird, das heißt nich einfach schreiben Verbrauchsgüterkauf Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften sondern die §§ müssen hin § 474BGB §312BGB ich hab es so gemacht das ich mich immer auf die § bezogen hab egal ob die verlangt wurden oder nicht hab ich zur Beantwortung der Fragen einen besseren Einstieg gefunden z.B. Nach § 434 Abs. 3 BGB liegt ein Sachmangel vor auch wenn der Käufer eine andere Sache liefert usw.
Also viel Glück und keine Angst das wird schon.