Lernphase vor der Prüfung

  • Kein Problem gern geschehen, ich meine natürlich "WER WILL WAS VON WEM WORAUS" sorry für den Schreibfehler :D . Hier nochmal einige Beispiele
    Der Verkäufer will die Zahlung 433 Abs. 1 vom Klaus aus dem Kaufvertrag 433. Abs. 2, ein Kaufvertrag 433 kommt durch zwei willenserklärungen zustanden, der Antrag §145 und die Annahme § 147.


    Dann schau ob der Klaus minderjährig ist, nehmen wir an ja, dann müsste ja noch der §108? und der Taschengeld §110 in Frage kommen.


    Hier dreht sich alles um den Kaufvertrag = 433BGB, also sollten bei 433 auch die anderen mit Bleistift stehen, so kannst du dann wenn so ein Fall kommt, du die § nicht weist sie dort abschreiben.


    Wenn es heißt der 16 jährige hat ein Moped vom Taschengeld gekauft, dann gibt es mit der montl. Rückzahlung zu Problemen, dann musst du schreiben, (wer will was von wem woraus)
    ]Der Verkäufer will sein Geld aus dem Kaufvertrag § 433 Abs. 2, ein Kaufvertrag kommt durch § 145 den Antrag und § 147 die Annahme zustande. Da der 16 jährige Minderjährig ist ist er beschränkt geschäftsfähig § 106, er hatte keine Einwilligung des ges. Vertreters § 107 BGB. Er hat den Vertragsabschluss § 108 Abs. 1 BGB ohne Einwilligung geschlossen. Der Verkäufer müsste laut § 108 (2)1 die nachträgliche genehmigung des ges. Vertreters einholen§ 1626-1629. Zu prüfen wäre noch der Taschengeld§110 (der sogenannte Taschengeld §, sollte das Taschengeld zu seiner freien Verfügung stehen und er mit diesen Mitteln einen Kaufvertrag eingehen ist der Kaufvertrag wirksam. Dabei spielt die Höhe keine Rolle, wenn er z.B. jeden Monat 1000 Euro als Taschengeld erhält kann der auch so einen Kaufvertrag abschließen. Würde er nur 50 Euro im Monat erhalten wäre ein Kaufpreis z.B. 50000 nicht gerechtfertig und der Kaufvertrag nichtig. In diesem Fall könnte der Verkäufer nur die nachträgliche Zustimmung der Eltern einholen § 108.


    Ich hoffe es hilft Dir weiter, wichtig ist das Du die Fragen richtig ließt denn es kann sein das wie es im Herbst war, eine Frage Definieren Sie die Unternhemer und Verbraucher unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage, das heißt Du musst die § aufjedenfall dazuschreiben und nicht nur was ein UN und ein Verbraucher ist
    oder z.B. Nennen Sie drei Vorschriften im Schuldrecht, in denen der Begriff des Verbrauchers verwendet wird, das heißt nich einfach schreiben Verbrauchsgüterkauf Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften sondern die §§ müssen hin § 474BGB §312BGB ich hab es so gemacht das ich mich immer auf die § bezogen hab egal ob die verlangt wurden oder nicht hab ich zur Beantwortung der Fragen einen besseren Einstieg gefunden z.B. Nach § 434 Abs. 3 BGB liegt ein Sachmangel vor auch wenn der Käufer eine andere Sache liefert usw.


    Also viel Glück und keine Angst das wird schon.

  • Das mit dem Tipp für die Prüfung Recht klingt sehr gut.


    D.h. ich gehe so an die Sache dran:


    1. Was liegt überhaupt vor? Vertrag, Willenserklärungen
    2. Wer sind die beteiligten Personen (Geschäftsfähigkeit usw.)
    3. Worum geht es überhaupt? (was ist die Sachlage, das Problem?)
    4. Welche Lösungen gibt es dafür? (mehrere Alternativen)
    5. Welche kann man ausschließen und welche bleibt endgültig übrig zur Lösung des Falls?


    Also vom Allgemeinen ins Spezielle gehen?


    Kann man das so sagen? Für Verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar.

  • Zum Thema Recht würde ich empfehlen.


    Schau Dir Deine Gesetzestexte mal an, die sind ja mit Überschriften in den Kapiteln gekennzeichnet.


    Dann setz Post-its in die Gesetze, die im IHK Skript und auch im Unterricht angeprochen werden. Lies Sie Dir auch mal in Ruhe durch, damit Du ein Gefühl bekommst, was eigentlich gemeint ist ( ist ja immerhin Beamtendeutsch:-))


    Und wenn Du dieses getan hast und noch ein wenig Zuversicht tankst, dann dürfte die Rechtprüfung kein Thema mehr sein.


    Ich schrieb auch schon mal dazu, ...wenn man das Thema im Unterricht mitverfolgt und sich ein wenig mit den Gesetztestexten und seinen selbst geklebten Post-Its auskennt, dann brauchen man eigentlich gar nicht mehr lernen.