nach einer Anfrage an die IHK habe ich foldende Antwort erhalten:
Die Weiterbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen wurde bisher zwar von den Industrie- und Handelskammern mit einer bundeseinheitlichen Prüfung abgeschlossen (die Basis dazu bildet u.a. der Rahmenplan des DIHK), die dazu zugrundeliegenden Prüfungsordnungen waren aber von den einzelnen
prüfenden Kammern jeweils unabhängig erlassen worden. Neben dem Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen gab/gibt es noch ähnliche Fachwirte bei den IHK´n, z.B. den Fachwirt für die Leitung von Pflegeeinrichtungen sowie ähnliche Abschlüsse anderer Kammerverbände, z.B. bei den Ärztekammern.
Die jetzt erlassene, bundeseinheitliche Prüfungsordnung gilt für alle
Kammern und Kammerverbände gleich, also sowohl für die IHK´n als auch für die Ärztekammern. Alle bisherigen ähnlichen Fachwirte sind in die neue
Prüfungsordnung integriert. Nach Ablauf der Übergangsfrist gibt es dann
einheitlich nur noch den neuen Fachwirt.
Weiterbildungsabschlüsse, die auf der Basis einer solchen
bundeseinheitlichen und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten
Prüfungsordnung vergeben werden, tragen in der Regel den Zusatz
"geprüfte/r". Der neue Abschluss trägt allerdings auch noch einen neuen
Namen, die beiden Begriffe wurden getauscht: "geprüfter Fachwirt im
Gesundheits- und Sozialwesen".
Alter und neuer Abschluss haben formal die gleiche Wertigkeit, d.h. sie
stehen auf einer Stufe, der sog. "Meisterebene". Ob in Zukunft die beiden
Varianten in der Praxis unterschiedlich bewertet werden muss die Zeit
zeigen. Ein erheblicher Unterschied besteht im inhaltlichen Aufbau und man
wird sehen müssen, welcher sich in der Praxis besser bewährt.
Bezüglich der Heimleiterqualifikation sind beide gleich.
Die Unterschiede liegen im wesentlichen im inhaltlichen Aufbau, in den
Zulassungsbedingungen und in der Abschlußprüfung (nur noch eine völlig
anders gegliederte Prüfung).
cerise