Beiträge von cerise

    Danke für die Antworten DozentIHK!


    Ach du liebe Zeit, was sind das für Fragen.
    Das sind die Fragen zu denen ich eine Präsentation erstellen muss?
    Ich habe echt Angst das ich zu dem Tehma das ich bekomme vielleicht nichts oder nicht viel sagen kann. Kann man dann überhaupt noch
    was rausreißen?


    Was heisst den präsentieren mit mehreren Medien?


    Uns hat man gesagt das man etweder Flip Chart oder Pinnwand zum präsentieren wählen kann.
    Gibt es dort noch andere Präsentationsmöglichkeiten?
    Bei uns hier gibt es leider keine separaten Lehrgänge dazu.


    LG, cerise

    Ich habe die Weiterbildung bei der SGD gemacht.
    Leider hatte ich keine andere Möglichkeit als die Weiterbildung per Fernstudium zu machen.


    Deshalb stehe ich was das Fachgespräch angeht ein wenig im Dunkeln.


    Ich denke mal das ihr bei Sommerhoff darauf vorbereitet werdet wie ihr das Thema in einer halben Stunde ausarbeitet und wie ihr es präsentiert oder?


    LG, cerise

    Hallo mimi!


    Bei welchen Bildungsträger hast Du denn die Weiterbildung gemacht?
    Und was hast Du denn für Fragen bekommen?
    Wäre nett wenn Du sie mir mitteilst, kann ja auch per PN sein.


    Kommst Du aus Essen?


    LG, cerise

    Hallo!


    Für das Fachgepräch im Dezember habe ich Sozial- und Gesundheitsökonomie gewählt und hoffe es
    war kein Fehler.


    Da ich das Ganze per Fernstudium absolviere habe ich so gar kein "Plan" was alles gefragt werden kann und auf was und wie ich mich vorbereiteten soll.


    Kann mir da irgend jemand weiterhelfen?


    Lg, cerise

    Hi,


    ich habe die Prüfung auch in Essen abgelegt und fand "Recht" auch Mega schwierig. Und viel zu wenig Zeit für diese Aufgaben. Sozial u. Gesundheitsökonomie kann ich so gar nicht einschätzen - irgendwie überhaupt die ganze Prüfung.


    Zu der ersten Frage in Recht fielen mir leider nur 4 ein und erst nach der Prüfung die fünfte.
    Behörden usw. mit denen ein Pflegeheim in Berührung kommt sind z. B. der MDK (Einstufung der Pflegestufe und Qualitätsprüfung), Berufgenossenschaften (Arbeitsschutz- u. sicherheit), Brandschutzbehörde, Gesundheitsamt und die Heimaufsicht.
    Bei der Oma die gepflegt werden muss, war es die Pflegestufe 2 und die Wundversorgung ist Behandlungspflege, diese wird von der Krankenkasse übernommen.
    Weder To. noch Oma können den Rest bezahlen da sie bd. Grundsicherung erhalten. Bei dem Sohn muss geprüft werden ob er zahlungsfähig ist, sonst zahlt das Sozialamt.
    Weiß jemand noch wie die Punkteverteilung bei den Aufgaben waren?


    Nachprüfung in Recht stell ich mir gruselig vor - weiss jemand was da abgefragt werden kann?


    Lg, cerise

    Hallo Lia!


    Meinst Du das Seminar 09.09. bis 15.09. ??
    Ja, da ist in der Tat Messe. Beim letzten Seminar war ich auch im Best Western, diesmal habe ich mich nicht
    dafür entschieden da es jetzt noch teurer ist. Aber es war schon genial direkt gegenüber des Seminargebäudes
    ein Hotelzimmer zu haben :wink:


    Diesmal habe ich nach sehr viel Recherche beim Berufsförderungswerk Nürnberg im Tagungszentrum mit Gästehaus/Ausbildungshotel gebucht.
    Hat sehr gute Bewertungen, ist zwar nicht ganz so nah und auch mit öffentlichen Verkehsmitteln schlechter zu
    erreichen, aber der Preis hat mich diesmal dennoch überzeugt. Fahre ich halt mit dem Auto und nicht mit dem Zug auch wenn's für mich eine ganz schöne Entfernung ist. Aber na ja, irgenwo muss man halt dennoch Abstriche machen.



    Grüße, cerise

    lt. neuer Prüfungsverordnung ist die Prüfung wie folgt gegliedert:


    § 3
    Gliederung
    und Durchführung der Prüfung
    (1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
    (2) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
    1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
    2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
    3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
    4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher
    Prozesse und Ressourcen,
    5. Führen und Entwickeln von Personal,
    6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
    (3) Die schriftliche Prüfung wird in den im Absatz 2
    genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage
    einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei
    aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus
    abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei
    insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert
    werden. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten
    nicht unterschreiten und 630 Minuten nicht überschreiten.
    Die Punktebewertung für das Ergebnis der
    schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus
    den beiden schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.
    (4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die
    mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in
    Präsentation und Fachgespräch.
    (5) Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden,
    dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen
    Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst
    werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den
    Handlungsbereich Führen und Entwickeln von Personal
    und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich
    gemäß Absatz 2 beziehen. Dabei soll die Dauer
    der Präsentation zehn Minuten betragen. Die Präsentation
    geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen
    Prüfung ein.
    (6) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer
    oder der Prüfungsteilnehmerin selbst formuliert
    und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss
    bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung
    eingereicht.
    (7) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation
    nachgewiesen werden, dass auch in weiteren
    in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen des
    Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche
    Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie
    Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und
    begründet werden können. Das Fachgespräch soll
    nicht länger als 20 Minuten dauern.
    (8) Die mündliche Prüfung nach Absatz 4 ist nur
    durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen
    nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden


    LG; cerise

    nach einer Anfrage an die IHK habe ich foldende Antwort erhalten:




    Die Weiterbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen wurde bisher zwar von den Industrie- und Handelskammern mit einer bundeseinheitlichen Prüfung abgeschlossen (die Basis dazu bildet u.a. der Rahmenplan des DIHK), die dazu zugrundeliegenden Prüfungsordnungen waren aber von den einzelnen
    prüfenden Kammern jeweils unabhängig erlassen worden. Neben dem Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen gab/gibt es noch ähnliche Fachwirte bei den IHK´n, z.B. den Fachwirt für die Leitung von Pflegeeinrichtungen sowie ähnliche Abschlüsse anderer Kammerverbände, z.B. bei den Ärztekammern.


    Die jetzt erlassene, bundeseinheitliche Prüfungsordnung gilt für alle
    Kammern und Kammerverbände gleich, also sowohl für die IHK´n als auch für die Ärztekammern. Alle bisherigen ähnlichen Fachwirte sind in die neue
    Prüfungsordnung integriert. Nach Ablauf der Übergangsfrist gibt es dann
    einheitlich nur noch den neuen Fachwirt.


    Weiterbildungsabschlüsse, die auf der Basis einer solchen
    bundeseinheitlichen und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten
    Prüfungsordnung vergeben werden, tragen in der Regel den Zusatz
    "geprüfte/r". Der neue Abschluss trägt allerdings auch noch einen neuen
    Namen, die beiden Begriffe wurden getauscht: "geprüfter Fachwirt im
    Gesundheits- und Sozialwesen".


    Alter und neuer Abschluss haben formal die gleiche Wertigkeit, d.h. sie
    stehen auf einer Stufe, der sog. "Meisterebene". Ob in Zukunft die beiden
    Varianten in der Praxis unterschiedlich bewertet werden muss die Zeit
    zeigen. Ein erheblicher Unterschied besteht im inhaltlichen Aufbau und man
    wird sehen müssen, welcher sich in der Praxis besser bewährt.


    Bezüglich der Heimleiterqualifikation sind beide gleich.


    Die Unterschiede liegen im wesentlichen im inhaltlichen Aufbau, in den
    Zulassungsbedingungen und in der Abschlußprüfung (nur noch eine völlig
    anders gegliederte Prüfung).


    cerise