Habe gerade mal gegoogelt und das gefunden:
NEUE PRÜFUNGSORDNUNG AB 1. JANUAR 2012
"Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen"
Es gibt also eine völlig neue Prüfungsordnung und o.g. Abschluss.
Es gibt allerdings eine Übergangsregelung für die angefangende Weiterbildung Fachwirt im Sozial- und Gesundheiswesen die man auf Antrag dann durchführen kann.
Jetzt habe ich gerade den ersten Teil geschafft und jetzt das hier.
Schöne Bescherung - und jetzt??
cerise