Wiederholungsprüfung

  • Ja und die anderen einen nicht aufnehmen, da sie meinten es gibt Probleme.


    Es läuft ein Prüfungsverfahren sozusagen und das ist mit der Rechtslage nicht so einfach. Ich könnte zwar mal überall fragen, ob mich jemand aufnehmen würde und das machen würde weil es viel Papierarbeit ist aber naja.


    Wie man sieht ist es halt in Deutschland problematisch mit der Rechtslage, was ich sehr ärgerlich finde, weil ein Jahr zu warten auf die Wiederholungsprüfung ist ja nicht so ohne.

  • Das ist (eigentlich) überhaupt kein Problem. Die Kammer München scheint Erstprüfung, 1. Wiederholung und 2. Wiederholung als ein einziges Prüfungsverfahren zu sehen. JEdoch sehe ich das so, dass es drei einzelne Prüfungsverfahren sind und das wird in anderen Kammern auch so gehandhabt. Da gibt es keine Rechtslage, die eine Freistellung verbieten würde.


    Und Papierkram ist da überhaupt nicht. Da ist ein Schreiben oder eine Mail an die andere Kammer, dass du freigestellt wirst. Da hat dir die Kammer dann ziemlich Unfug erzählt, weil die dich wahrscheinlich nicht gehen lassen wollen.


    Jedoch kann dein Einwand mit der Zeitigkeit der Wiederholungsprüfung durchaus stichhaltig sein. Ich würde eine andere Kammer suchen und dann in München (oder wo auch immer) Bescheid geben, dass du unbedingt schnellstmöglich die Prüfung machen willst und ja nichts dafür kannst, dass München (o.a.) die Prüfungen nicht zeitnah anbietet.

  • Ja ich hab mit München telefoniert die haben mir das so erzählt. Dann mir Nürnberg, Bayreuth die meinten alle das des nicht so einfach ist das man nur wechseln kann wenn ich in die Region ziehe oder da arbeite.


    So ist mein Stand momentan. Das kann natürlich gut möglich sein, die Frage ist ob ich dann überhaupt weiter komm, wenn ich doch jemanden finde sollte, München mich aber nicht raus lässt?

  • Meine nicht repräsentative Erfahrung sagt mir, dass das die meisten Kammern so wie München handhaben. Aber wie gesagt nicht repräsentativ, das ist das eine. Das andere ist, dass bei vielen Kammern bereits die Anmeldefrist für die Frühjahrsprüfung vorbei ist.


    München hat sich in der Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen auf die selbst gegebene PO bezogen. Diese legt in §8 fest, dass die Prüfung an der Münchner Kammer durchzuführen ist, wenn der Prüfling dort seinen Wohnsitz hat.

  • Meine nicht repräsentative Erfahrung sagt mir, dass das die meisten Kammern so wie München handhaben. Aber wie gesagt nicht repräsentativ, das ist das eine. Das andere ist, dass bei vielen Kammern bereits die Anmeldefrist für die Frühjahrsprüfung vorbei ist.


    München hat sich in der Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen auf die selbst gegebene PO bezogen. Diese legt in §8 fest, dass die Prüfung an der Münchner Kammer durchzuführen ist, wenn der Prüfling dort seinen Wohnsitz hat.

    Die Kammer München kann nicht festlegen, dass es nur nach dem Wohnsitz geht.


    Das BBiG legt fest, dass entweder Lehrgangs-, Wohn- order Arbeitsort im jeweiligen Kammergebiet liegen müssen. Wird die Prüfung nicht angeboten, ist freizustellen bzw. um Amtshilfe bei einer anderen Kammer zu ersuchen.


    Jedoch liegt der Fall hier wie Letzteres, da die Kammer München zum bundeseinheitlichen Termin die jeweilige Prüfung nicht anbietet, ist es durchaus möglich und auch anzuraten, dem Prüfling eine zeitnahe Fortsetzung bzw. Wiederholung der Prüfung zu ermöglichen.


    Die Prüfung wird nahezu von allen Kammern regelmäßig angeboten und gerade in München bekommen die keine 8 oder 10 Leute für eine Prüfung zusammen?


    Hier bei uns im Kammergebiet könntest du durchaus teilnehmen, das weiß ich.


    Warum München sich da querstellt, wissen die wohl nur selbst.