TK: Vielleicht kannst du ein wenig Licht ins Dunkel bringen, was die Quellenangaben von Internetseiten anbelangt. In den Ausführungen zur PA meiner IHK steht auch etwas, dass bei der Quellenangabe der Internetseite bis max. 3 Seiten dieser Webseite im Anhang auftauchen sollen.
Wie gehe ich da vor? Ich gehe davon aus, dass ich als einzige Quellenangabe die Webseite meines AGs habe, wo ich die Beschreibung des Unternehmens übernehmen werden. Ansonsten kann ich die PA denke ich ziemlich aus dem Kopf schreiben.
Ich bin mir primär nicht sicher, wie ich verfahre, wenn ich mal kurz etwas für die Arbeit google und nachlesen, ob sowas dann gleich in eine Quellenangabe überzugehen hat. Für mich ist es an der Stelle nur Recherche...
Naja, erstmal muss ich das Fachgespräch am Freitag noch überstehen.