Punkteverteilung und Nennung von Paragrafen in der Prüfung

  • Hab da mal eine Frage an die Dozenten, die auch Aufgaben korrigieren. Ich bin gerade dabei alte Prüfungsaufgaben im Fach Recht zu lösen. Nun ist mir bei den Lösungshinweisen aufgefallen, dass dort mal steht " Paragrafen müssen nicht genannt werden" und bei anderen Aufgaben fehlt dieser Hinweis. Sollte man dann zur Sicherheit besser die Paragrafen mit angeben, wenn die Aufgabenstellung nichts explizit vorgibt um auf Nummer sicher zu gehen?


    Vielleicht kann auch noch jemand Tipps zur Vergabe der Punkte machen. Also wie der Prüfer so vorgeht. Ich wollte mich anhand der Punkte die Zeit einteilen. Bei Recht sind es ja nur knappe 60 Minuten Bearbeitungszeit. Bei Nennen Sie ... kann man meist noch die Punkte errechnen (sind meist 2-3 P./Nennung) und somit die in eine Aufgabe zu investierende Zeit kalkulieren. Bei 10 oder mehr Punkten wird es schon schwieriger.


    Vielen Dank.
    LG Susi :wink:

  • Vorab: alle Antworten deshalb ohne Garantie, weil die Korrektoren einen erheblichen Ermessensspielraum haben. Ich würde umgekehrt die Nennung eines Paragraphen nur dann als für die Vergabe von Punkten relevant erwarten, wenn dies in der Aufgabenstellung ausdrücklich gefordert ist. Über die Zeiteinteilung anhand der zu vergebenen Punkte würde ich mir gerade bei Recht und gerade bei nur 60 min Bearbeitungszeit überhaupt keine Gedanken machen, weil das wiederum auch Konzentration und Zeit kostet. Sicher kann man bei der Aufforderung "nennen" und reinen Aufzählaufgaben so kalkulieren, wie du es getan hast. Aber sobald es ausführlicher wird, soll die Anzahl der Punkte mit Umfang und Schwierigkeit der Frage korrespondieren – aber was als schwierig empfunden wird kann sehr unterschiedlich sein!

  • Danke Reinhard für Deine Antwort. Vermulich zerbreche ich mir wirklich unnötig den Kopf über die Punktevergabe. Aber gerade bei Recht fällt es mir unheimlich schwer mit der Zeit bei den alten Prüfungsaufgaben hinzukommen. Das ging leider auch schon meinen Mitstudenten im Vorjahr so. Sobald man im Gesetz nachschlägt ist die Zeit im nu um. Sicher ist es angebracht zunächst die Aufgaben zu lösen, die einem leicht von der Hand gehen und die schweren sich für den Schluss aufzuheben. Frage mich auch warum z.B. Fragen zum Telemediengesetz dran kamen obwohl das Gesetz nicht als Hilfsmittel zugelassen ist. Scheinbar muss das dann so sitzen.


    Schade das es Deine E-Books nicht auch für Marketing gibt oder ist das z.B. für Präsentation auch für uns geeignet?


    LG Susi :)

  • Genau diese Nachschlagerei in den Gesetzen ist es, die in der Klausur dann so viel Zeit kostet. Bei den Wirtschaftsfachwirten wurde jetzt die Bearbeitungszeit um 15 min verlängert.
    Von den e-books ist in erster Linie "Klausur-und Lernpraxis" unabhängig von der Fachrichtung hilfreich. "Präsentationspraxis" habe ich speziell für Wirtschaftsfachwirte geschrieben, Beispiel-und Übung-Themen passen also für dich nicht. Alles andere aber zu Aufbau und Medieneinsatz und dem Verhalten im Prüfungsgespräch ist übertragbar, weil die Ausgangslage – Überraschungsthema und 30 min Vorbereitungszeit – die gleiche ist.

  • Wegen den E-Books schau ich dann nochmal bei Amazon vorbei. Die Themen für die mündliche sind mir nicht so wichtig, die sind ja eh von Kammer zu Kammer unterschiedlich und da hab ich auch schon ein paar gute Beispiele hier. Mir gehts eher um die allgemeinen Abläufe.


    Danke Susi :)