Kündigung - Vollzeitkurs! Brauche Hilfe :)

  • Gesetzlich versicherte Arbeitslose sind in der Regel im gesetzlichen System und ebenso in der Versicherung für den Pflegefall (Pflegeversicherung) pflichtversichert. (Die Beitragsregelung gilt demnach auch hier.) Im Hinblick auf die Versicherungspflicht gibt es aber Ausnahmen. Bei Erfüllung gewisser Kriterien ist es möglich, sich von der Pflichtversicherung für Arbeitslose befreien zu lassen. Die Versicherungsfreiheit während der Arbeitslosigkeit ist ebenso an gewisse Kriterien geknüpft.


    In der der Regel besteht der Versicherungsschutz bei der Krankenkasse fort, die diesen vor der Arbeitslosigkeit geleistet hat. Ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist sowohl zu Beginn des Bezugs von Leistungen als auch währenddessen möglich, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. (Über Regelungen zur Arbeitslosigkeit informiert die Bundesagentur für Arbeit in einer Broschüre.)


    Während des Urlaubs ist man in der Regel krankenversichert. Da meine Angaben hierzu nicht vollständig sein müssen, sollte man sich vor der Kündigung bei seiner Krankenversicherung auf jeden Fall individuell beraten lassen und entsprechend informieren. Ich bin mir nicht sicher ob das auch bei arbeitnehmerseitiger Kündigung gilt.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Das, was @D-Jay da rausgesucht hat, gilt meiner Meinung nach für Berufs- Hochschul- und Schulbildungen, welche nicht als berufliche Weiterbildung betrachtet werden können; ansonsten würde es ja bedeuten, dass wenn du während einer nebenberuflichen Fortbildung arbeitslos werden würdest anschließend noch die Krankenkasse am Bein hättest. Auch würde ja kein Arbeitsloser mit einem Bildungsgutschein eine Fortbildung mehr machen können, wenn das bedeutet, die Fortbildung wird vom Gesetzgeber bezahlt aber dafür muß man seine Krankenversicherung selber bezahlen.


    Bei Weiterbildungen sagt der Gesetzgeber (hier Agentur für Arbeit) folgendes :


    Zitat

    Während des Bezuges von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert (Ausnahmen siehe Abschnitt Befreiung von der Versicherungspflicht und Abschnitt Versicherungsfreiheit).


    Quelle : http://www.arbeitsagentur.de/w…ntId=L6019022DSTBAI518374


    Ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit betreffend einer beruflichen Weiterbildung und Arbeitslosigkeit findest du hier :


    http://www.arbeitsagentur.de/w….sid=L6019022DSTBAI378490


    Während eines bezahlten Urlaubs bist du, falls nicht privatversichert, Schüler/Student oder Minijob, auf jeden Fall in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Frage, die sich stellt ist, ob dies eben auch bei verschuldeter Arbeitslosigkeit (...also fristlose Kündigung des AG bzw. Kündigung des Arbeitnehmers) gilt; immerhin kündigst du deinem Arbeitgeber für den Fortbildungskurs und erwartest, dass die Allgemeinheit dafür aufkommt; ob das klappt, bin ich mir eben nicht sicher. Deswegen sollte man sich vor der Kündigung bei seiner Krankenversicherung auf jeden Fall individuell beraten lassen und entsprechend informieren.


    Es gibt bei jeder Krankenkasse entsprechende Beratungsstellen.


    LG
    Garfield

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    2 Mal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • http://www.tk.de/tk/bei-der-tk…dende/fachschueler/345574


    Nun wird sie ja nicht arbeitslos sein, sondern in einer anerkannten Weiterbildung. Sie wird ja auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Da sie BAFÖG bekommt fällt sie, meiner Meinung nach, in die verlinkte Kategorie.


    Grundsätzlich frage ich mich aber immer wieder, was zielführender ist: eine Frage in einem Forum zu posten wo gelangweilte Leute auch nur wild rumgooglen und Ihre Meinungen in den Raum werfen, oder einfach 1. selber googlen und 2. die entsprechenden Stellen anzurufen/anzuschreiben? Immerhin muss man auf das Lesezeichen vom Forum gehen, sich einloggen, die Frage formulieren. Dagegen scheint mit "Versicherung Weiterbildung Vollzeit" bei Google einzutippen die schnellere Alternative. :P


    So hat ein kleiner Betriebsrat schön für Verwirrung und Diskussion gesorgt.


    Ich hoffe, Du lässt uns wenigstens wissen wie die ganze Nummer ausgegangen ist. ;)

  • Zitat

    Nun wird sie ja nicht arbeitslos sein, sondern in einer anerkannten Weiterbildung. Sie wird ja auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Da sie BAFÖG bekommt fällt sie, meiner Meinung nach, in die verlinkte Kategorie.


    ... das kommt auf das Bafög an; ich gehe mal davon aus, dass er/sie Meister-Bafög meint, was mit dem Bafög für Studenten nicht vergleichbar ist. Der WFW ist kein akademisches Studium an der Uni. Wenn jemand den WFW nebenberuflich als Weiterbildung macht, Meister-Bafög bekommt und unverschuldet arbeitslos wird, ist nicht wirklich davon auszugehen, dass die Krankenversicherung auf einmal Beiträge verlangt. Ob er/sie Arbeitslosengeld bekommen wird oder nicht ist eine (... wie so oft...) fehlende Information.


    Zitat

    Grundsätzlich frage ich mich aber immer wieder, was zielführender ist: eine Frage in einem Forum zu posten wo gelangweilte Leute auch nur wild rumgooglen und Ihre Meinungen in den Raum werfen, oder einfach 1. selber googlen und 2. die entsprechenden Stellen anzurufen/anzuschreiben? Immerhin muss man auf das Lesezeichen vom Forum gehen, sich einloggen, die Frage formulieren. Dagegen scheint mit "Versicherung Weiterbildung Vollzeit" bei Google einzutippen die schnellere Alternative.


    So hat ein kleiner Betriebsrat schön für Verwirrung und Diskussion gesorgt.


    Es gibt in so einigen Foren recht findige Leute die gute und richtige Informationen geben können... Problematisch ist das aber schon, da meistens ein Rat gesucht wird, für die nur fragmentarische oder unvollständige Informationen vorliegen und der Fragesteller alleine weiß, welche Vorrausetzungen vorliegen oder eben nicht.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
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    Einmal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • Hallo zusammen,
    genau es handelt sich um den Meiser BAFöG welchen ich dann bekommen werde.
    Es ist ja auch nicht so, dass ich mich nicht an die entsprechenden Stellen gewedet habe, aber es hätte ja gut sein können, dass jemand schon die gleichen Probleme hatte.


    Ich werde euch auf jedenfall auf dem Laufenden halten :P


    Schönes Wochenende :mrgreen:

  • Ich werde euch auf jedenfall auf dem Laufenden halten

    Schön, dass du Wort gehalten hast. Alles gute und viel Erfolg für deinen Kurs.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
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