Wiederholungsprüfung

  • Hallo ich habe eine Frage an euch.


    Ich bin in München jetzt im Oktober durch den zweiten Prüfungsteil durchgefallen :/ , kann ich diesen auch schon jetzt im März oder April in Nürnberg oder irgentwo in der Nähe wiederholen?
    Oder muss man da wirklich bis nächsten Oktober warten?


    Über Hilfe würde ich mich freuen.


    Vielen lieben Dank eure MFA 22

  • Zweiter Prüfungsteil? Also noch die alte Verordnung mit WQ und HQ?


    An deiner Stelle würde ich bei der Kammer München erneut eine Anmeldung einreichen, warum sollst du in München nicht nochmal geprüft werden? Die Kammer während eines Prüfungsverfahrens zu wechseln, geht nicht ohne Weiteres.


    Sollte München dann keine Prüfung anbieten, überstellen die dich im Amtshilfeverfahren an einer andere Kammer.


    Grüße

  • Nein also halt am zweiten tag bin ich durch gefallen und dann muss man ja meistens nur den teil nochmal wiederholen.


    Ich wollte halt schauen ob ich nicht direkt jetzt im März oder April schon teilnehmen könnte somit muss ich jetzt bis Oktober wieder warten bis ich die Prüfung machen kann.


    Trotzdem danke.
    Grüße

  • Es müssen beide Tage wiederholt werden, weil die schriftliche Prüfung als eine Prüfungsleistung gewertet wird. Ist auch logisch, denn es gibt ja kein Durchfallen in einem Prüfungsteil, sondern das Ergebnis aus der schriftlichen Prüfung muss mindestens 100 Punkte ergeben.
    Beispiele: 80 Punkte am ersten Tag und 20 Punkte am zweiten Tag = bestanden, 0 Punkte am ersten Tag und 100 Punkte am zweiten Tag = bestanden, 60 Punkte am ersten Tag und 39 Punkte am zweiten Tag = nicht bestanden.
    Also müssen immer beide Tage wiederholt werden.
    Ein Wechsel der Kammer ist im Normalfall recht schwierig, denn es gilt das Regionalprinzip, wo einmal angemeldet, da wird auch die Wiederholungsprüfung abgelegt.
    Versuchen können Sie es natürlich bei einer anderen Kammer, aber da müssen Sie bestätigen, dass Sie noch nicht woanders angetreten sind.
    München schafft das organisatorisch nur einmal im Jahr, weil da so viele Anmeldungen sind (weit über 200). Die Prüfung wäre vielleicht noch hinzubekommen, aber schwierig wirds dann mit den PA.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Achso bei uns hieß es das man pro Tag 50 Punkte schaffen muss um zu bestehen, ist das dann gar nicht so ?
    Denn es waren ja auch einige nur an einem Tag zu schreiben in München
    Ja weil das ist halt doch ein großer Abstand bis dahin und in Nürnberg wäre Ende März wieder eine.

  • Ich glaube, es ist 2 oder 3 Jahre her, da war das eventuell so oder könnte es so gewesen sein, ganz duster habe ich da was im Hinterkopf.
    Aber §3 (3) PO besagt, dass "Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichwertig aus den beiden schriftlichen Teilergebnissen zu bilden". also Gesamtsumme. Das bedeutet kein Prüfungsteil ist eigenständig abzulegen. Bei Eurer Prüfung waren andere FW noch drinnen gesessen, die waren nur einen Tag da.
    Wechsel der IHK wird nicht möglich sein, wegen Regionalitätsprinzip.

  • Ich habe da keine wirklich validen Zahlen.
    Ich habe nur die Rückmeldung von den Teilnehmern, die bei uns einen Vorbereitungskurs gebucht hatten und da auch nicht von allen, sondern nur von denen, die sich zurückgemeldet habe.
    Bei denen liegen wir irgendwo um die 90%. Aber wie gesagt, das sind keine validen Zahlen.

  • Wie hat es sich denn nun geklärt?


    Dass nur beide Teile in Gänze zu wiederholen sind, wenn man auch im Durchschnitt der beiden Teile unter 50 bleibt, ist korrekt!


    Beispiel:


    Aufgabenstellung 1: 43 Punkte


    Aufgabenstellung 2: 53 Punkte


    Durchschnitt: 48 Punkte --> schriftliche Prüfung muss komplett wiederholt werden.


    Aufgabenstellung 1: 90 Punkte


    Aufgabenstellung 2: 20 Punkte


    Durchschnitt: 55 Punkte --> Zulassung für die mündliche Prüfung! Schriftlich braucht nicht mehr wiederholt zu werden.


    Grüße


    KaBe

  • okay dann ist sie wohl doch recht gut gelaufen .
    Das zweite ist richtig. Man muss insgesamt 100 Punkte haben. Ob man einmal 60 und einmal 50 meinetwegen hat oder einmal 80 und einmal 20 Punkte ist gleich. Man muss bloß gesamt auf die 100 kommen.


    Und Tatsache muss man bei der IHK bleiben wo man sich angemeldet hat was ich sehr ärgerlich finde das man da nicht bei der früheren Prüfung teilnehmen kann.


    Lg