Man nehme eine Fachwirtin die über den Fachwirt in die Buchhaltung gekommen ist und dann
für Höheres berufen ist und gern den Bilanzbuchhalter dafür hätte.
Ja klar, die Firma könnte einfach komplett zahlen, aber das wäre ein Präzedenzfall der
nur ungern...
Grundsätzlich erstmal kein Thema.
Also Förderung Problem:
Es ist die gleiche Ebene.
Idee:
Könnte man eine Förderung erreichen indem man versucht über
Zitat2.
einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
überhaupt erst zur Prüfung zugelassen zu werden...
http://www.gesetze-im-internet.de/bibuchhfprv/__3.html
Problem dabei natürlich
Zitat1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis,
3. ist relativ irrelevant, vorher ist 1. schon lang erreicht.
Evtl. arbeitet man natürlich auch noch etwas anderes und die IHK "streckt" die Jahre etwas.
Es hängt eben wohl an der Zulassung der IHK...
Lassen die explizit im Wortlaut wegen der Vorbildung zu?
Ok, es gibt viele IHKs.
Ist jemand so ein Fall schon bekannt?
Falls nicht:
Ist die Idee zumindest theoretisch machbar?
Und ja klar, Betriebswirt überhaupt kein Problem - höhere Stufe, wird gefördert. Aber das ist nicht unbedingt das was das abbildet.
Und ich muß sagen, Bilanzbuchhalter ist eher das was hier oft gesucht wird - Betriebswirt - ich sehe es nicht...
(für die persönliche Sicherheit, aber auch was mir persönlich liegt usw...)