Ich bin 23 alt und mach aktuell eine Ausbildung zum Kaufmann für
Büromanagement, die ich voraussichtlich im Mai/Juni 2019 beenden werden.
Nach der Ausbildung möchte ich den Wirtschaftsfachwirt machen. In den Zugangsvorausetzungen der IHK steht folgendes:
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An der Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens
dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten
mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
einjährige Berufspraxis oder- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder- Eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- Die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- Mindestens ein Jahr Berufspraxis in den oben genannten Fällen.
1. Ich habe meine Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt. Wird das ein Problem dastellen (Durfte ich von der IHK aus?
Zum Thema Berufspraxis bei Handlungsspezifische Qualifikationen:
Ich möchte den Wirtschaftswirt berufsbegleitend machen. Muss ich das eine Jahr Berufserfahrung vor dem Beginn der Weiterbildung nachweisen oder
reicht es, wenn ich das eine Jahr während der Weiterbildung absolviere und ich die Berufserfahrung zur Prüfung vorzeige?