WFW- Recht/Steuer

  • Hallo zusammen.
    Habe lt Ergebnissen nur 27 Punkte in Recht/Steuer.
    Da ich aber 4 1/2 Aufgaben mit gutem Wissen gelöst habe, möchte ich Akteneinsicht verlangen. Ich habe eine Dozentin (Juristin) die mit mir die Prüfungen durch gehen kann.


    Wisst ihr aus Erfahrung ob ich mir die original Prüfungsaufgaben sowie meine persönlichen Lösungen dabei fotografieren oder kopieren darf, um sie dann der Juristin zu zeigen?


    Danke für eure Hilfe


    Die Zuständige IHK antwortet leider nicht so zeitnah wie von mir gewünscht :(
    VG anne

  • Hallo annegreth,

    meines Wissens darfst du die Prüfungsaufgaben nicht fotografieren oder kopieren. Mal abgesehen vom Copyright, werden die Prüfungsaufgaben mit Grund erst ein 1/2 Jahr nach der Prüfung Freigegeben zum Verkauf. Daher sehe ich wenig Chancen dass du dir die Aufgaben kopieren kannst.

    Da du lt. deiner Aussage nur 27 Punkte erreicht hast, glaube ich nicht das dir die Akteneinsicht groß was bringt. Da deine Prüfung von 2 Leuten unabhängig kontrolliert wurde, glaube ich nicht, dass beide dich nach unten korrigiert haben. Zumal Sie dich schon massiv hätten benachteiligen müssen. Du sagst du hättest 4 1/2 Aufgaben gut gelöst, ist nur die Frage wieviel Punkte waren die 4 Fragen wert und sind Sie wirklich richtig beantwortet.


    Gruß
    SvenK

  • Hallo Sven, hallo Annegret,


    Du hast das Recht, Kopien anzufertigen. Siehe hierzu das Urteil des VG Freiburg http://openjur.de/u/351988.html . Dies ist den Juristen in der IHK auch bekannt und wird auch in IHK-Schulungen so kommuniziert. Aber da manche IHK Mitarbeiter damit Probleme haben, wird vielleicht versucht, Dich abzuwimmeln. Wenn Dir Kopien verweigert werden, hast Du 2 Möglichkeiten: Akteneinsicht durch einen beauftragten Rechtsanwalt oder Widerspruch. Allerdings ist die IHK nicht verpflichtet, die Prüfungen für Dich zu kopieren. Aber Sie muss Dir gegen Kostenerstattung die Benutzung Ihres Kopiergeräts ermöglichen.


    Mfg


    Martin