Zulassung zur Prüfung IHK

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin mir sicher, dass diese Frage schon etliche Male gestellt wurde, allerdings bin ich gerade etwas ratlos und bräuchte Mal eure Hilfe..:)


    Ich habe im Januar 2016 meine Ausbildung zur Zahnmedizinsichen Fachangstellten absolviert. Danach habe ich ein halbes Jahr in der Assistenz weiter gearbeitet. Jetzt arbeite ich seit einem weiteren halben Jahr an der Anmeldung und Abrechnung in einer Zahnarztpraxis.


    Ich möchte gerne den Fachwirt im Gesundheits und Sozialwesen über die SGD machen, meine Prüfung soll über die HK in Hamburg laufen.
    Nur leider hab ich jetzt keine Prüfungszulassung erhalten, da meine Zulassungsvoraussetzungen unzureichend sind.


    Dabei habe ich eine abgeschlossene Ausbildung und auch 1 Jahr Berufserfahrung.
    Nachgewiesen wurde diese auch im verwaltenden und kaufmännischem Bereich.


    Wie lief es bei euch ab?
    ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, ich wollte so gerne meinen Fachwirt beginnen.


    Liebe Grüße,
    Damaris

  • Falls nicht Ablehnung nicht begründet wurde, Begründung einfordern und auf die"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, § 2 (1) Zulassungsvoraussetzungen hinweisen, da wird Ausbildung + 1 Jahr Berufserfahrung eingefordert.