Und in Recht, hatte die Dame Recht auf Schadensersatz wegen den 30-nicht gelieferten Flaschen. Und wenn ja in welcher Höhe?
Danke für die zahlreichen Antworten.:)
War die Differenz für den Verzugsschaden(Deckungskauf) 30 * 8€ = 240€ und der getätigte Deckungskauf zu 30 * 10€ = 300 €, macht dann eine Differenz von 60 € die als Schadensersatz geltend gemacht werden konnten. Die andere Frage mit Miete und Leihe war auch etwas tricky jedoch gut mit dem Gesetz zu beantworten. Ich befürchte nur immer etwas zu knapp argumentiert zu haben - ich habe jedoch immer auf den Blick auf die Uhr mich knapp gefasst. Das Fach ist in der Prüfung Stress pur. Erfassen, Paragraphen finden, schreiben. Das macht das ganze sehr qualvoll und schießt meiner Meinung nach zum verinnerlichen des ganzen, übers Ziel hinaus. Na ja....
VWL, Arten der Arbeitslosigkeit, Vor- und Nachteile der Globalisierung und noch so viel mehr... mal sehen ob es mir wieder einfällt XD