HQ Prüfung anfechten

  • Hallo Leute,


    leider habe nach intensivem lernen meine HQ Prüfung knapp nicht bestanden. Mir fehlen in Summe 4 Punkte. Durschnitt beider Prüfungen liegt bei 48,3. Zum Bestehen bräuchte ich 51.


    Nach erfolgter Prüfungseinsicht würde ich die Prüfung anfechten, da ich die ungern nochmals schreiben möchte.


    Ich würde gerne wissen ob bei z.B. Finanzwesen die Berechnungsschematik Punkte gibt und ob bei Folgefehler mit dennoch richtiger und logischer Beantwortung man Teilpunke erhält.


    Des Weiteren hat man im HQ Teil bei einigen Aufgaben einen Beantwortungsspielraum. Ist die nach meinem empfinden nicht fair beurteilt worden und sollte auch die Punktevergabe nicht schlüssig sein, würde ich das anfechten wollen.


    Was meint ihr dazu, klingt das für euch plausibel? Wie hoch sind da überhaupt die Chancen?

  • Guten Morgen jancheewa,


    das mit dem Ergebnis kurz vor Weihnachten ist sehr ärgerlich. Eine Prüfungseinsicht kannst du grundsätzlich und unabhängig deiner Punktzahl immer nach Rücksprache mit deiner IHK tätigen. Das würde ich grundsätzlich nach Zeit und Aufwand auch jedem empfehlen, um sich dahingehend selbst zu reflektieren.


    Eine Anfechtung prinzipiell kannst du versuchen. Bei solchen Punktzahlen ist es aber je nach Kammer so, dass bereits im Vorfeld noch einmal nach Punkten gesucht wurde oder sogar ein "anonymer" dritter Prüfer zur Bewertung eingeschalten wurde. Es ist bekannt und damit zu rechnen, dass solche Punktzahlen häufig damit einhergehen, noch einzelne Punktzahlen bis zum Erreichen der Mindestpunktzahl diskussionsfähig zu machen.

    Erfahrungsgemäß sind Anfechtungen meistens nicht zielführend, da die Vorkehrungen bereits im Vorfeld getätigt wurden.


    Falls die Anfrechtung nicht gelingt: Sehe es als Chance, dich noch einmal mit dem Stoff vertraut zu machen und es noch einmal zu versuchen. Das ist kein Beinbruch und auch gewiss kein Weltuntergang. So wie du jetzt mit der Erfahrung umgehst, lässt dich charakterlich wachsen.


    Ich wünsche dir ein schönes und motivierendes Weihnachtsfest!


    Grüße

    anonymo

  • Hallo Jancheewa,


    selbstverständlich kannst Du gegen das Ergebnis der Bewertung Widerspruch einlegen. Den müsstest Du jedoch begründen, d.h. Du musst Dich mit Deiner Prüfungsleistung und den gegebenen Bewertungen auseinandersetzen und darlegen, warum Dir eine höhere als die gegebene Punktzahl zustehen sollte. Sicherlich hat der Prüfungsausschuss in der Klausur entsprechende Bemerkungen hinterlassen, die Dir helfen, die Bewertung einzuordnen.


    Daraufhin erhält der Prüfungsausschuss die Klausur zur erneuten Bewertung unter Berücksichtigung Deiner Begründung. Wie Anonymo jedoch schon richtigerweise ausgeführt hat, kannst Du davon ausgehen, dass der Prüfungsausschuss bereits nach allen möglichen Punkten gesucht hat und es dennoch nicht zum Bestehen ausgereicht hat.


    Nach der erneuten Bewertung erstellt der Prüfungsausschuss eine Stellungnahme zu Deinem Widerspruch. Dann kannst Du Dich entscheiden, Deinen Widerspruch entweder zurückzuziehen oder aufrechtzuerhalten und ggfs. zu klagen.

    Das ganze Verfahren ist jedoch dermaßen aufwendig und langwierig für alle Beteiligten, dass ich Dir empfehlen würde, die Energie lieber in die Vorbereitung der Wiederholungsprüfung zu stecken.

    Viele Grüße und frohe Weihnachten

    Tiba

  • Ich kann den Grundgedanken von Jancheewa gut verstehen. Mein Hauptproblem ist, dass ich die Fragestellungen in den Prüfungen die ich zur Übung und zum Lernen heranziehe oft falsch verstehe. Ich meine - ich lerne alles mögliche zum Thema Ziele (messbar, realisierbar blablabla) und dann wird nach Zielen für die ehrenamtl. Patientenberater gefragt - ich würde da spontan antworten - Beschwerdequote um 20 % reduzieren oder sowas und als Antwort wird vorgegeben - Ansprechbar zu sein für Patienten - das regt mich so auf, dass ich echt überlege, ob ich die Prüfung nochmal verschiebe (ich hatte die von Herbst auf Frühjahr verlegt). Ich bin Selbstzahlerin und mache nur die Prüfung, ohne Kurs (was ich wohl unterschätzt hab, aber irgendwie schießt auch das Leben immer quer - krank, Trauerfall in der Fam.)


    Irgendwie ist der Fachkräftemangel aber auch hausgemacht. Diese bescheuerte Art die Prüflinge mit den Fragen schon auszukicken, wie die IHK es seit Jahrzehnten tut, gehörte mal auf den Prüfstand und verboten.

  • Hallo CaroKaep,


    ich kann deinen Frust gut nachvollziehen. Ich würde dir raten, dich nicht zu streng an den Lösungsvorschlägen der IHK-Prüfungsbänder zu orientieren. Die Vorschläge führen meist zu mehr Frust als dass sie letztendlich nützen. Beide Ziele, die du oben hinsichtlich der ehrenamtlichen Patienberater genannt hast, sind auch bei richtiger Ausformulierung absolut korrekt. Nur weil dein Vorschlag nicht in der Lösung steht, heißt das nicht, dass er partout falsch ist.

    Und viele Fragen sind heute bewusst offen (!) gestellt. In der Regel wird hier erwartet, dass du eine Lösung oder einen Lösungsansatz generierst und diesen auch begründest. So wird auch meiner Ansicht nach der Transfer besser geschaffen.


    Die Fachwirte und allgemein die Lehrgänge werden in und zu Teilen unterschätzt, weshalb ich im Kern nie eine Prüfung ohne entsprechenden Kurs empfehlen kann. Heißt nicht, dass dies zwingend notwendig ist.

    Wirf nicht die Flinte ins Korn und versuche dich gerne mal an der Frühjahrsprüfung (falls du dich da noch fristgerecht anmelden kannst). Du wirst von deinem (Gesamt-)Ergebnis überrascht sein.


    Grüße

    anonymo

  • Hallo Caro,


    ergänzend zu anonymos Antwort auch nochmal der Hinweis, dass es sich um Lösungshinweise handelt. Jede richtige Antwort muss vom Prüfungsausschuss als richtig bewertet werden, auch wenn sie so im Lösungshinweis nicht vorkommt. Der Prüfungsausschuss ist durch die Lösungshinweise in seinem Bewertungsspielraum nicht eingeschränkt.


    Wenn es also ein realistisches Ziel für ehrenamtliche PatientenberaterInnen ist, Beschwerdequoten zu senken, dann würde es für diese Antwort Punkte geben.

    Im übrigen gebe ich anonymo Recht: Die Fachwirtprüfungen werden oft unterschätzt, selbst von denen, die an einem Kurs teilnehmen. Das Ergebnis sehen wir dann in den Korrekturen.

    Eine Absicht, PrüfungsteilnehmerInnen durch schlecht formulierte Fragen "rauszukicken" sehe ich hier jedoch nicht. Meine TeilnehmerInnen lernen bei mir im Kurs z.B. auch, wie sie mit den Prüfungsfragen umgehen und wie sie am besten schlecht formulierte Fragen beantworten können.


    Viele Grüße

    Tiba

  • Hallo CaroCaep,


    Ich kann dir den Respekt oder gar die Angst vielleicht ein wenig nehmen. Ich habe die HQ im Frühjahr 2022 geschrieben und berichte aus der Sicht eines Prüflings.


    Als ich ca. ein halbes Jahr später bei der DIHK die besagte Prüfung mit Lösungshinweisen bestellt habe und mir diese angeschaut habe, kann ich dir nur sagen, dass ca. 75% meiner Antworten nicht wirklich dem entsprach, was im Lösungshinweis angegeben war. (Tag 1 HQ). Jedoch wurde ich an HQ Tag 1 wirklich hoch bewertet, was zeigt, dass es lediglich wie von Anonymo und Tiba beschrieben "Lösungshinweise" sind. Es führen aber mehrere Wege nach Rom, ich bin da das beste Beispiel. Natürlich muss man bestimmt auch sagen, dass dies leicht variierend ist von Ausschuss zu Ausschuss, jedoch denke ich, dass dies wie in meinem Fall öfter vorkommt, dass deine Antworten wenn diese Sinn ergeben und du diese argumentativ darlegen kannst auch dementsprechend bepunktet werden.


    Nun schließe ich mich Anonymo an und sage, wirf die Flinte nicht ins Korn!


    Viele Grüße

    Tobster

  • Aber dass, das überhaupt vermittelt werden muss, ist ja schon ein Unding.


    Danke euch aber sehr für den Zuspruch.

    Hallo Caro,


    Ich denke, dies gehört einfach dazu. Das bedeutet ja nicht, dass alle Fragen schlecht oder schwammig formuliert sind. Und wenn du doch mal eine erwischst die sehr schwammig ist, dann vertraue einfach deinem Wissen und Instinkt. Desweiteren ist es im normalen Berufsleben ja auch oft so, dass wir nicht unbedingt alles auf dem Silbertablett serviert bekommen.


    Viele Grüße

    Tobster

  • Aber dass, das überhaupt vermittelt werden muss, ist ja schon ein Unding.


    Danke euch aber sehr für den Zuspruch.

    Finde ich nicht - im Gegenteil: Der Umgang mit Prüfungsfragen muss geübt werden. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Prüfung auf Bachelor-Niveau, darum werden die Fragen mit einem gewissen Komplexitätsgrad gestellt. Und das muss man eben üben.
    Viele Grüße
    Tiba