2017 HJ Recht und Steuern Aufgabe 5 b §122 (2) AO i.V.m. § 108 (3) AO

  • Hallo zusammen,


    Frage ist wann ein Bescheid als Zugegangen gilt.


    Hier wird ein Korperschaftsbescheid am Do. den 17. Mai (Poststempel) vom FA versendet.


    Ich habe hier den Tag des Stempels mitgezählt, was wohl ein Fehler war, denn die IHK zählt bis Sonntag, ich bis Samstag.


    Da es sich aber ohnehin um Sa. So. handelt gilt nun §108 (3) AO.


    Der kommende Montag ist laut Kalender in der Anlage ein Feiertag (Pfingstmontag).


    Der erste folgende Werktag ist somit Di. der 22.05.


    Ich war hier immer der Meinung das der §108 besagt, dass Der Bescheid mit dem Ablauf des folgendes Werktages als zugestellt gilt. Als ab Mittwoch!


    Die IHK schreibt aber Bekanntgabe 22.05 (Dienstags).


    Ich bin verwirrt! :? Wo ist mein Denkfehler?