Hallo zusammen,
Frage an die Prüfer:
Ist es zulässig in Recht die Namen der beteiligten Unternehmen und Personen in den Fällen mit einem Großbuchstaben abzukürzen.
Also z.B. "L" für Herrn Lehmann und "G" für Gärtnerei Grün KG?
Hallo zusammen,
Frage an die Prüfer:
Ist es zulässig in Recht die Namen der beteiligten Unternehmen und Personen in den Fällen mit einem Großbuchstaben abzukürzen.
Also z.B. "L" für Herrn Lehmann und "G" für Gärtnerei Grün KG?
Guten Morgen Mike,
ja. Normal schreibst du den Namen einmal aus und gibst die Abkürzung in Klammern an. So kenne ich es.
Bsp.: Herr Stift (Herr S.) hat für die Firma Mustermann (im Nachfolgenden Firma M. genannt) Waren bestellt. Herrn S. ist aufgefallen, dass die Ware beschädigt ist.
Ich würde davon abraten, wenn die Abkürzungen nicht eindeutig zuordenbar sind (Firma Mustermann ist mit Firma Musterfrau im Streit - beide kannst du nicht mit Firma M. abkürzen).
Grüße
anonymo