Täuschungsversuch, wenn man Lösungen auswendig kann? WFW HQ

  • Hallo Zusammen,


    in zwei Tages ist es soweit mit der HQ Prüfung.


    Ich habe nur mit Prüfungen gelernt und einiges von den Lösungen auswendig gelernt. z.B. Aufgaben Controlling, Projektorganisationen etc.


    Ich kann diese auch anwenden.


    Meine Frage:

    Wenn ich in der Prüfung zum Beispiel bei der Frage: Beschreiben Sie die Aufgaben eines Controllers.

    Die "haargenau auswendig gelernte" von den letzten IHK Prüfungen (Lösungen) hinschreibe, zählt dies dann als Täuschungsversuch?


    Danke!

  • Hallo 2pac,


    nur zur Erinnerung: Die "Lösungen", wie Du sie nennst, sind keine Lösungen sondern lediglich "Lösungshinweise".

    Oftmals werden diese lediglich in Stichworten oder Halbsätzen dargestellt. Gibst Du eine solche Antwort auf z.B. eine "Beschreiben Sie"-Frage, bekommst Du auf keinen Fall die volle Punktzahl dafür.

    Achte also auf den Arbeitsauftrag in den Aufgaben und gib eine entsprechende Antwort, um die höchstmögliche Punktzahl zu erreichen.


    Viele Grüße

    Tiba