Hi,
ich habe gerade eine Kostenvergleichsrechnung zu machen und habe soweit alle Kosten berechnet hierfür. AK, kalkulatorische Kosten, fixe Kosten, variable usw usw.
Doch ich frage mich, was ich mit Schulungskosten anfangen soll, diese fallen nur einmalig an und können doch dann nicht in die periodischen Kosten mit einfließen. AK sind es aber auch nicht, denn heirzu steht foglendes:
Ein Vermögensgegenstand ist betriebsbereit, wenn er vom Unternehmen entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann. Da Schulungs-, Fortbildungs- und Einweisungskosten nicht dem Gläubigerschutzgedanken dienen können, da das Wissen „flüchtig“ ist oder der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen kann, sind solche Kosten nicht in die Anschaffungskosten einzubeziehen und stellen damit in der Periode ihres Anfalls Aufwand dar.
Wohin also mit Schulungskosten?
Danke vorab!!