Klausureinsicht

  • Guten Tag,


    ist es so vorgesehen, dass eine allgemeine Einsichtnahme von Klausuren außer in Ausnahme Fällen nicht möglich ist oder gibt es hier von IHK zu IHK Unterschiede ?


    Auf Nachfrage nach Einsichtnahme bei meiner zuständigen IHK, habe ich folgende Antwort erhalten:


    „Eine allgemeine Einsichtnahme, etwa zur Prüfungsvorbereitung, ist leider nicht möglich. Die Einsicht in Prüfungsunterlagen ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, etwa im Rahmen von verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Widerspruch).

    Der Wunsch nach einer Einsichtnahme zur Feststellung von Fehlleistungen ist zwar verständlich, aber leider nicht möglich.

  • Hallo Frika,


    die Rechtsgrundlage ist zunächst § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz. Dann § 28 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (kann evtl. abweichen je nach Bundesland).


    Welche IHK ist das denn? Auf deren Seite sollte dazu etwas zu finden sein.


    LG

    -Tim

  • Die "Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen"? Das Deppen-Leerzeichen scheint echt zu sein. Egal ...

    Ja, dann gilt der Passus "§ 31 Prüfungsunterlagen (1) Auf Antrag ist der zu prüfenden Person binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren."


    Und ich schwärme immer davon, wie transparent das Prüfungsverfahren der IHK ist. :roll:

    Scheint bei dieser IHK so zu sein, dass Du Widerspruch einlegen musst, um Einsicht zu erlangen. Daher die Aussage
    "Die Einsicht in Prüfungsunterlagen ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, etwa im Rahmen von verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Widerspruch)."

    Dafür werden die dann Geld verlangen, das Du nicht zurückerhältst, wenn der Widerspruch erfolglos ist.

    So spart man sich Arbeit und trägt dazu bei, dass das Prüfungswesen für die Kammer finanziell lukrativ ist, was es nicht sein sollte. Ich als Prüfer würde solche Praktiken nicht unterstützen.


    Ich kann Dir nur den Rat geben, Dir einen Rechtsbeistand zu suchen, der für ohne oder kleines Geld der IHK maximal viel Arbeit macht.

    Viele Grüße nach Nord-Westfalen!

    -Tim


  • Hallo Frika,


    so macht das eine vernünftige IHK:


    "Kann ich meine schriftliche Prüfung ansehen?

    Selbstverständlich, aber erst nach Abschluss der Prüfung, also nach Erhalt der endgültigen Ergebnismitteilung (Bescheid über die Prüfung). Die Einsichtnahme findet nach vorheriger Antragstellung bei Ihrer Prüfungssachbearbeiter/-in und anschließender Terminabsprache in den Räumen der IHK zu unseren Geschäftszeiten statt.
    Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag an Ihre/n Prüfungssachbearbeiter/-in. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Geburtsdatum, Prüflings- oder Ident-Nr. und unbedingt das Fach oder die Fächer, die Sie einsehen möchten."


    Solange es aber 79 IHKen in Deutschland gibt ...


    LG

    -Tim