Guten Tag,
ist es so vorgesehen, dass eine allgemeine Einsichtnahme von Klausuren außer in Ausnahme Fällen nicht möglich ist oder gibt es hier von IHK zu IHK Unterschiede ?
Auf Nachfrage nach Einsichtnahme bei meiner zuständigen IHK, habe ich folgende Antwort erhalten:
„Eine allgemeine Einsichtnahme, etwa zur Prüfungsvorbereitung, ist leider nicht möglich. Die Einsicht in Prüfungsunterlagen ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, etwa im Rahmen von verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Widerspruch).
Der Wunsch nach einer Einsichtnahme zur Feststellung von Fehlleistungen ist zwar verständlich, aber leider nicht möglich.„